Am 32. Dezember ist es zu spät!

Max Oberleitner | Foto: VP

BEZIRK PERG. „Wer noch jetzt aktiv wird und gegen Ende des Jahres handelt, kann sich noch wertvolle Förderungen sichern. Es geht teils um viel Geld, informieren lohnt sich daher“, so ÖAAB-Bezirksobmann Bürgermeister Max Oberleitner aus Schwertberg, der mittlerweile seit beinahe 15 Jahren die Bevölkerung auf ihre Förderansprüche aufmerksam macht. Jeden Mittwoch Nachmittag stellt sich der Orts-Chef in der amtsfreien Zeit freiwillig in den Dienst der Gesellschaft und ist neben der Beratung auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Heuer konnte ich auf diesem Wege schon über 200 Personen persönlich helfen, so Max Oberleitner.

FERNPENDLERBEIHILFE des Landes OÖ

Anspruch haben alle oö. ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge, die mindestens 25 km zur Arbeit fahren (einfache Wegstrecke). Gilt auch für den Weg zur Berufsschule.

Je nach Entfernung gibt es zwischen 168 und 325 Euro, sowie 30 Prozent ÖKO-BONUS bei Besitz einer OÖ. Verkehrsverbund-Jahreskarte! Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf nicht über 26.000 Euro liegen (pro Kind um 2.600 Euro mehr). Antragstellung für das Jahr 2016 ist heuer mittels Formular oder Online unter www.ooe.gv.at möglich.

ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2012 den so genannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen!

Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ auf www.bmf.gv.at.

FAHRTENBEIHILFE für Lehrlinge

Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe.

Anträge für 2016 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

SCHULBEGINNHILFE des Landes OÖ

Einmalig 100 Euro pro Kind gibt es beim erstmaligen Eintritt in eine Pflichtschule. Antragstellung beim Familienreferat des Landes OÖ. bis 31.Dez. des laufenden Schuljahres. Einkommensobergrenzen sind beachten. Gemeinsamer Hauptwohnsitz in OÖ. ist notwendig.

SCHUL- und HEIMBEIHILFE des Bundes/des Landes

1.130 Euro Schulbeihilfe gibt es beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Der Grundbetrag kann sich in bestimmten Fällen erhöhen oder vermindern.

1.380 Euro Heimbeihilfe gibt es beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab 9. Schulstufe), zu der der Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist (über 2 Stunden) und der/die Schüler/in deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt.

Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung (www.schulbeihilfenrechner.at).

Antragstellung ist bis 31.12. des laufenden Schuljahres möglich (Formular: schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at).

Fahrtenbeihilfe: Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt ohne eigenen Antrag eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von jährlich 105,- Euro.

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