Rücktrittsrecht am Tag der Besichtigung

SALZBURG (aho). Bei der Suche nach einer Mietwohnung wäre eine Salzburgerin beinahe zu Unrecht um viel Geld gebracht worden. Sie meldete sich auf ein privates Inserat, besichtigte die Wohnung und schloss am selben Tag einen unbefristeten Mietvertrag mit dem Eigentümer ab. Vereinbart wurde eine Pauschalmiete von 450 Euro samt 450 Euro Kaution. Die Salzburgerin bezahlte sowohl Kaution als auch die erste Miete. Vier Tage, nachdem sie den Vertrag unterzeichnet hatte, trat die Frau eingeschrieben vom Mietvertrag zurück und retournierte auch die Schlüssel an den Vermieter. Der legte ihr ein Schriftstück vor, in dem sie sich verpflichtet, bis zur erfolgreichen Weitervermietung Miete zu zahlen.
Nach Intervention der AK bekam die Frau die 900 Euro zurück. „Wer am selben Tag das Objekt zum ersten Mal besichtigt und einen Vertrag eingeht, der kann zurücktreten“, stellt AK-Expertin Edith Steidl klar.

Tipp: Wer rund um Betriebskosten, Maklergebühr und Mietvertrag Fragen hat, sollte sich sofort bei der Arbeiterkammer melden, damit keine Fristen verstreichen.

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