Lust am Schauen ist menschlich, aber auch gefährlich: Über die Thematik und die Gesetzesnovelle

Wer den Einsatzkräften die Arbeit erschwert, muss mit Strafen rechnen. | Foto: Foto: BRS
  • Wer den Einsatzkräften die Arbeit erschwert, muss mit Strafen rechnen.
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BEZIRK (anh). Brütende Hitze, die Funken sprühen lässt, Regenmassen, die Keller fluten oder Stürme, die Dächer fort fegen – Wetterkapriolen wie diese sind keine Seltenheit. Eines haben sie gemeinsam: Immer sind es Einsatzkräfte – allen voran Feuerwehr, Rotes Kreuz und Polizei – die hierbei zur Stelle sind und der Bevölkerung helfen. Erst kürzlich – beim Brand in Grub in Rohrbach-Berg – hatten 250 Personen alle Hände voll zu tun (Die BezirksRundschau berichtete: Brand in Grub). Zu kämpfen haben die Einsatzkräfte aber regelmäßig auch mit Schaulustigen, wie Florian Thaller von der FF Haslach berichtet: "Oft warten die Leute schon an Kreuzungen und fahren den Einsatzfahrzeugen nach, sozusagen um 'Feuer zu schauen'." Beim Brand in Grub seien einige Autos neben dem Feldweg gestanden, wodurch die Arbeiten der Feuerwehr anfangs erschwert wurden. Das bestätigt auch die Schwester der betroffenen Familie: "Ich habe meine Schwester und die Kinder abgeholt und bin nur langsam voran gekommen, weil auch andere Autos langsam vorbei gefahren sind. Auch jetzt kommen immer noch Gaffer bis zum Haus."

Schönes Wetter, große Rauchsäule

Eine nicht unwesentliche Rolle spielte an diesem Tag wohl das Wetter und die auffällige Rauchsäule, die schon von weitem zu sehen war. Dies lockte wahrscheinlich mehr Schaulustige an als üblich, bestätigt auch Bezirkspolizeikommandant Herbert Kirschner. "Aber man sollte heutzutage doch mehr auf die Vernunft setzen", meint Thaller. Für ihn sei die Thematik nicht nur aus moralischen Gründen problematisch, sondern auch aus rechtlichen, schließlich könnten Blaulichtorganisationen dadurch in ihrem Wirken eingeschränkt werden. Auch in der Vergangenheit habe er schon ähnliche Situationen bei Bränden miterlebt. "In der Anfangsphase eines Einsatzes kommt es in solchen Fällen immer wieder auch zu Behinderungen der Anfahrtswege, die bei Bauernhofbränden eben meist nicht besonders breit sind", sagt Bezirkspolizeikommandant Kirschner, betont jedoch, dass konkrete Probleme mit sogenannten "Gaffern" eher die Ausnahme seien. Thaller hat wiederum das Gefühl, Schaulustige hätten in den letzten zehn Jahren zugenommen. "Feuerwehr-intern ist man dafür noch zu wenig sensibilisiert und oft ist es natürlich schwierig, zu erkennen, wer gehört zur Familie, zur Nachbarschaft, und wer nicht. Auch die Polizei hat in der Erstphase natürlich anderes zu tun, als sich um Schaulustige zu kümmern", so Thaller. Generell glaube er, dass das Bezirksfeuerwehrkommando und die Bezirkshauptmannschaft hierbei mehr gefordert seien. 

"Direkt vor Ort hat niemand mit Schaulustigen eine Freude"

Kommandant und damaliger Einsatzleiter, Martin Wakolbinger, von der FF Rohrbach sieht es nicht ganz so dramatisch, bestätigt jedoch: "Vor allem auf der Straße von Gollner nach Frindorf waren viele Autos unterwegs, sodass es schwierig war, mit den großen Feuerwehrfahrzeugen durchzukommen." Direkt beim brennenden Haus selbst habe es aber keine Behinderung durch unbeteiligte Personen gegeben. "Es liegt natürlich ein bisschen in der Natur des Menschen, zu beobachten, aber es dürfen dabei nie Einsatzkräfte behindert werden." Zu berücksichtigen sind hierbei speziell auch die umliegenden Verkehrsflächen, die die Wehren benützen dürfen und auch müssen. Zudem haben Einsatzfahrzeuge immer Vorrang und Feuerwehrmitglieder dürfen auch Straßen sperren. "Direkt vor Ort hat niemand mit Schaulustigen eine Freunde", sagt Wakolbinger klar und ergänzt: "Es ist nicht pietätvoll, sich am Leid anderer zu ergötzen." Seiner Meinung nach war die Thematik aber schon einmal weitaus schlimmer: "Bei der Brandserie Ende der 80er- bzw. 90er-Jahre zum Beispiel. Mein Vater hat mir auch von Bränden erzählt, bei denen unbeteiligte Personen bis in den Innenhof eines Hauses vordrangen und die Lotsen richtig mit ihnen gestritten haben." So etwas sei Gott sei Dank in Grub nicht passiert. Auch er appelliert an die Vernunft der Bürger und meint: "Wer etwas wissen will, der soll sich auf die Berichterstattung in den Medien verlassen." 

Novellierung des Gesetzes seit 15. August

Die Polizei hatte bisher die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Unbeteiligte von Ereignisorten wegzuweisen. "Seit 15. August ist durch eine Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes auch die Verhängung einer Verwaltungsstrafe von 500 Euro möglich", gibt Bezirkspolizeikommandant Kirschner Auskunft. Außerdem können besonders hartnäckige Schaulustige, die ja mitunter nicht nur behindern, sondern auch die Privatsphäre von Beteiligten empfindlich stören, festgenommen werden. 

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