Schaden soll Anwaltskosten zurückzahlen
Beschluss der neuen Stadtregierung: Sollten die Urteile gegen den Exbürgermeister und die beiden Spitzenbeamten rechtskräftig werden, dann wird die Stadt 1,24 Mio. Euro zurückfordern.
SALZBURG (lin). Einen Tag nach dem Rücktritt von Heinz Schaden, an dem ihm von allen Seiten Rosen gestreut wurden, ist die neue Regierung zur Tagesordnung übergegangen und hat beschlossen, von Schaden die Kosten für den Rechtsanwalt zurück zu verlangen. Da geht es um sehr viel Geld. Schaden und den beiden Beamten Martin Floss und Axel Maurer (alle drei wegen Beihilfe zur Untreue nicht rechtskräftig verurteilt) droht eine Regressforderung der Stadt über insgesamt 1,24 Mio. Euro. Und zwar für den Fall, dass der Oberste Gerichtshof die Urteile der ersten Instanz bestätigt und damit rechtskräftig macht. Bisher hat Heinz Schadens Anwalt 180.000 Euro in Rechnung gestellt, die Awälte der beiden Beamten haben 274.000 bzw. 315.000 Euro verlangt. Und es könnhte noch viel mehr werden, denn die Kosten für Gutachter sowie die Anwaltkosten für die Berufung gegen das Ersturteil kommen da noch dazu.
Die Vertreter der neuen Stadtregierung haben betont, dies alles andere als gerne zu tun. Aber man fürchtet, sich anderfalls selbst der Untreue schuldig zu machen.
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