Mini-Reform der Mindestsicherung
Kommentar von Bezirksblätter-Chefredakteurin Stefanie Schenker
Vor zwei Wochen stand an dieser Stelle ein Kommentar mit dem Titel "Wir könnten mal was besser machen". Es ging um die Mindestsicherung und ihren Anspruch, ein Sprungbrett in die Arbeitswelt zu sein, und darum, dass es auf diesem Sprungbrett Schwachstellen gibt. Heute dürfen wir dazu festhalten: In zwei kleinen – für Betroffene aber essentiellen – Punkten will LR Heinrich Schellhorn (GRÜNE) jetzt nachbessern: Zum einen soll künftig auch Anspruch haben, wer bei Beginn einer Ausbildung wie der Lehre über 18 Jahre alt ist. Zum anderen soll die Rente, die der Bund Opfern sexuellen Missbrauchs in Heimen ab Juni zahlt – das sind rund 300 Euro monatlich – nicht zum Einkommen dazu gerechnet werden. Entsprechende Gespräche mit dem Gemeinde- und Städtebund – die Gemeinden tragen die Hälfte der Kosten für die Mindestsicherung – laufen. Das Gesetz soll im Herbst den Landtag passieren. Das sind kleine Schritte, eine Mini-Novelle sozusagen – und österreichweit doch beispielhaft.
Apropos: Wie viele Menschen in Salzburg erhalten Mindestsicherung – und für wie lange? Wer sind die Bezieher der Mindestsicherung? Und wie hoch ist der Anteil an Asylberechtigten unter den Mindestsicherungsbeziehern? Wir haben die Fakten zur Mindestsicherung zusammengetragen, damit Sie nicht vom Bauchgefühl abhängig sind. Fakten statt Gerüchte – gibt es hier.
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