Parteienförderung und Moral vertragen sich in Salzburg nicht

ÖVP- LGF Wolfgang Mayer | Foto: Franz Neumayr

Der Verfassungsgerichtshof hat die mit Landtagsmehrheit beschlossene neue Regelung der Parteienförderung als nicht verfassungskonfrom abgelehnt. Dieses Erkenntnis sei selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen, betonte ÖVP-Landesparteigeschäftführer Wolfgang Mayer. "Unser Ansinnen bei der zu Jahreswechsel vorgenommenen Neureglung des Gesetzes war, ein transparentes, faires, nachvollziehbares System zu schaffen, dass zudem dem Steuerzahler im Fall von internen Parteistreitigkeiten und Abspaltungen nicht teuer zu stehen kommt. Die Höchstrichter folgten diesen Argumenten zwar inhaltlich, beanstandeten letztlich aber den Zeitpunkt der Änderung, die während der Legislaturperiode erfolgte. Die vorgenommenen Änderungen sind inhaltlich also grundsätzlich verfassungskonform", so der ÖVP-Landesgeschäftsführer.

FPÖ und Helmut Naderer dürfen sich über Geldregen freuen

Für die laufende Legislaturperiode bedeutet das, dass die FPÖ, obwohl nur mit einer Mandatarin im Landtag vertreten, Parteienförderung für sechs Abgeordnete kassieren wird und das Team Stronach als Ein-Mann-Partei Parteienförderung für drei Abgeordnete bekommt.

Wolfgang Mayer: "Wie das diese Parteien dem Steuerzahler moralisch erklären wollen, ist letztlich deren Angelegenheit. Der FPÖ und dem Team Stronach sei somit ins Stammbuch geschrieben: Leider ist nicht alles was rechtlich möglich ist auch moralisch richtig."

Hemetsberger (GRÜNE): Zu einer Situation wie jetzt, darf es nicht noch einmal kommen

"Wir werden uns bemühen, gemeinsam mit dem Koalitionspartner so schnell wie möglich eine verfassungskonforme Regelung zu finden, die mit der kommenden Legislaturperiode in Kraft tritt", ergänzt GRÜNEN-Landesgeschäftsführer Rudi Hemetsberger. "Zu einer Situation wie derzeit, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern zurecht als Unrecht empfunden wird, soll es in Zukunft nicht mehr kommen können", so Hemetsberger.

Hochwimmer (FPÖ): "ÖVP soll schweigen und keinen Unsinn verbreiten"

Der politische Mitbewerber habe gehofft, dass sich das ganze Verfahren bis über die nächste Landtagswahl hinziehen werde und "man die stetig wachsende FPÖ im Hinblick auf den anstehenden Wahlkampf zumindest finanziell ausbluten lassen kann“, erklärt FPÖ-Landesparteisekretär Martin Hochwimmer. Und zu von der ÖVP ins Spiel eingebrachte Thema Moral? "Wer sehenden Auges die Verfassung gebrochen hat, sollte sich lieber etwas zurücknehmen, zumindest aber schweigen und keinen Unsinn verbreiten", findet der FPÖ-Funktionär.

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