Wer den 80er auf der Stadtautobahn missachtet, zahlt künftig 90 statt 50 Euro
Temposünder im Umweltschutztunnel kommen mit 20 Euro davon – Landtag will Angleichung der Strafhöhen
Wer den 80er auf der Stadtautobahn nicht einhält, dem droht eine Strafe. Wie hoch die ist, hängt davon ab, ob das Tempolimit im Liferinger Tunnel überschritten wurde oder aber auf der Srecke außerhalb des Tunnels. Denn: Im Tunnel gilt ein permanenter 80er, und zwar auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung. Wer sich nicht dran hält, zahl 20 Euro Strafe.
Außerhalb des Tunnels, dort wo der flexible 80er gilt, ist das Immissionsgesetz Luft (IG-L) Grundlage für die Strafhöhe. Das bedeutet eine empfindlich höhere Strafe von 50 Euro. Künftig könnte die sogar noch höher ausfallen, denn laut Verkehrs-Landesrat Hans Mayr (SBG) will der Bund die Strafhöhe von 50 auf 90 erhöhen. Das Land Salzburg hat dabei offiziell nichts mitzureden, weil es sich dabei um eine Bundesangelegenheit handelt.
Im Landtagsausschuss wurde deshalb am Mittwoch beschlossen, den Bund aufzufordern, eine Angleichung der Strafgeldhöhen zu prüfen und dem Landtag bis 31. Oktober darüber zu berichten.
Wie wirksam ist der 80er?
Die erste vollständige Jahresauswertung der Messergebnisse an der Westautobahn A1 im Juli 2016 bestätigte die Reduktion des Luftschadstoffes Stickstoffdioxid NO2 um fünf bis sechs Prozent.
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