"Welpe wimmert und heult": Tierschützer beklagen Situation in Bad Ischl

Mit einem Facebook-Posting machen Gruber und Stollnberger auf einen ihrer Ansicht nach falsch untergebrachten Welpen in Bad Ischl aufmerksam. | Foto: Screenshot Facebook
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BAD ISCHL. "Was nützt uns in Österreich ein Tierschutzgesetz, wenn sich niemand daran hält ...?" – Diese Frage stellen Susanne Gruber, Obfrau von RO-Hundeengel-Salzburg, und eine Tierschützerin aus Bad Ischl der Facebook-Community.
"Ein Welpe wird seit Wochen in einem Schuppen in Bad Ischl gehalten, wimmert und heult, sodass die Nachbarn eine befreundete Tierschützerin informiert haben", erklärt Gruber. "Die Besitzer des Hundes sind uneinsichtig und nach mehrmaligen Gesprächen nicht bereit, den Welpen an uns Tierschützer zu übergeben." Der 13 Wochen alte Hund stammt aus dem Ausland. Er werde in einem Holzverschlag ohne Sonnenlicht gehalten, dürfe nicht ins Haus, bekomme keinen Auslauf und hätte in seinem jungen Alter aufgrund der Quarantänebestimmungen gar nicht nach Österreich eingeführt werden dürfen.

Hundehalter: "Keine Tierquälerei"

Der Hundehalter – er möchte anonym bleiben – versteht die Anschuldigungen nicht: "Es ist nicht mein erster Hund, ich habe also durchaus Ahnung von der tiergerechten Haltung." Warum "Prinz", so heißt der Welpe übrigens, draußen gehalten wird, hat für den Bad Ischler logische Gründe. "Unser Labrador soll zum Wachhund erzogen werden und wenn man ihn jetzt den Temperaturschwankungen von warmer Stube und kaltem Schuppen aussetzt, würde man ihm nichts Gutes tun." Der Hundebesitzer verwehrt sich jedenfalls vehement dagegen, wegen dieser Maßnahmen als Tierquäler bezeichnet zu werden. "Prinz" habe im Innenbereich des Schuppens viel Platz und sogar einen Freilaufbereich. "Die Heizdecke lässt unser Hund völlig außer Acht, weil er sie augenscheinlich selbst bei diesen Temperaturen nicht braucht." Natürlich sei die Entwöhnungsphase vom Muttertier mitverantwortlich, dass "Prinz" bellt und wimmert, "nebenbei schlägt er aber auch auf die Katze an, die um den Schuppen herumstreunt und die er wittert." Besagte Katze würde genau jenen Nachbarn gehören, die die Tierschützer auf die vermeintlich falsche Hundehaltung aufmerksam gemacht haben.

Tierschützer unerlaubt am Grundstück: Besitzstörung?

Wie die Tierschützer agiert haben, ist für den Hundehalter höchst fragwürdig. So wurde sein Grundstück mehrfach von Personen – darunter auch ein örtlicher Tierarzt – betreten, die gar keine Berechtigung dazu hatten. "Es wurden Fotos und Videos gemacht und ins Internet gestellt, meiner Familie und mir warf man wüste Beschimpfungen an den Kopf." Natürlich seien die Rechte eines Tieres wichtig, aber dass hier Menschenleben aufgrund von Un- oder Halbwahrheiten durch den Dreck gezogen werden, sei für den Hundehalter doch sehr bedenklich. "Ich überlege, aufgrund der Besitzstörung und dem ganzen Gebaren der Tierschützer rechtliche Schritte zu unternehmen. Man darf sich nicht alles gefallen lassen."

Heide: "Haben alles in unserer Macht stehende in die Wege geleitet"

Die Tierschützer sind auch bei Bürgermeister Hannes Heide, Stadträtin Ines Schiller und der Polizei vorstellig geworden, aber: "Keine einzige Behörde fühlt sich für dafür zuständig", heißt es im Posting. Dem kann Heide nur wiedersprechen: "Stadträtin Schiller und ich wurden vergangene Woche davon in Kenntnis gesetzt. Daraufhin wurde alles in die Wege geleitet." Der Amtstierarzt sei gemeinsam mit einem Vertreter der Polizeiwache bei der Bad Ischler Familie vorstellig geworden und arbeite derzeit an seinem Bericht. "Tierschutz ist grundsätzlich aber Landessache, weshalb der Stadtgemeinde da die Hände gebunden sind." Über die Verhältnisse vor Ort wisse Heide nur, dass es sich bei der Unterbringung des Welpen um eine Hütte mit Heizdecke handle. Der Hund sei zudem ordnungsgemäß angemeldet. "Erst, wenn der Bericht des Amtstierarztes vorliegt, kann man hier tätig werden", so der Ischler Bürgermeister.

Schiller: "Anscheinend keine Gefahr im Verzug"

Bereits vergangene Woche hatten die Tierschützer mit Stadträtin Schiller Kontakt aufgenommen. "Gleich zwei mal", erzählt sie. Beim ersten Mal wurden dann Polizeibeamte zu besagtem Hundebesitzer geschickt. "Und – weil sich nach der Meinung der Tierschützer nichts verbessert hatte – beim zweiten Mal hatten die Polizisten auch den Amtstierarzt dabei." Die Unterbringung des Hundes sei dort genau geprüft worden. "Falls es Gefahr im Verzug gegeben hätte", so Schiller weiter, "wäre der Amtstierarzt gleich aktiv geworden und hätte den Welpen mitgenommen. Es dürfte also alles in den gesetzlichen Rahmenbedingungen gewesen sein." Ihr als Stadträtin stünde es nicht zu, zu urteilen, ob ein Hund richtig oder falsch untergebracht ist. "Genau dafür gibt es mit dem Amtstierarzt ja einen Experten."

Warten auf den Bericht des Amtstierarztes

Auf Anfrage bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden gab Bezirkshauptmann Alois Lanz folgende Rückmeldung: "Aufgrund der Unterlagen, die mir von der Polizei und dem Amtstierarzt zur Verfügung gestellt wurden, kann ich sagen, dass sich hier alles im rechtlichen Rahmen bewegt." Die Arbeit der Tierschützer sei natürlich wichtig, "aber wenn ein Experte keine Verstöße feststellt, muss man das eben auch respektieren." Falls es zu weiteren Verdachtsmomenten kommt, wird es neuerliche Überprüfungen geben.

Reitsamer: "Bundestierschutzgesetzt wird nicht beachtet"

Markus Reitsamer (Grüne) sieht beim aktuellen Fall in Bad Ischl das Bundestierschutzgesetz als verletzt an: "Aus der Fernsicht – wir als Kommunalpolitiker haben da ja keinen direkten Einfluss darauf – liegt hier sehr wohl eine Verfehlung vor." Er bezieht sich dabei auf §5, Absatz 1, des Tierschutzgesetztes Österreichs: "Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen", steht dort geschrieben. Und im Unterpunkt 10: "Dagen verstößt jeder, der ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt." All dies treffe Reitsamer zufolge bei der Haltung von dem Welpen "Prinz" zu. "Die Behörden sollten hier also dringen tätig werden", ist sich der ehemalige Landtagsabgeordnete sicher.

Posting mittlerweile von Facebook entfernt

Mittlerweile ist das Posting – einen Auszug davon finden Sie im Beitragsbild – von Susanne Gruber entfernt worden. "Nachdem der Bericht um den nicht artgerecht gehaltenen Welpen in Bad Ischl nun ungeahnte, hetzerische Folgen und somit zahlreiche Bedrohungen gegen Menschenleben angerichtet hat, müssen wir diesen Post nun löschen", verkündet Gruber. "Der Verdacht auf nicht artgerecht und tierquälerische Haltung liegt nach dem Bundes-Tierschutzgesetz nahe und wir werden euch selbstverständlich über die weitere Vorgehensweise zeitgerecht informieren!"
Bis zu seiner Löschung war der Facebookpost knapp 1.900 Mal geteilt und mehrfach kommentiert worden.

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