Wirte lassen bis Mai 2018 „tschicken“

Die letzte Zigarette in österreichischen Lokalen wird Ende April 2018 geraucht. | Foto: Fotolia/ t_p_n K_pl
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SALZKAMMERGUT (km, tk). Das generelle Rauchverbot gilt ab Mai 2018, alle bisherigen Sonderregelungen entfallen (siehe Info-Kasten unten). Das heißt unter anderem, dass die Ausnahmen im Tabakgesetz, das mit 1. Jänner 2009 beschlossen wurde, hinfällig sind. 2009 mussten Gastronomen in Lokalen mit mehr als 80 Quadratmetern mindestens die Hälfte der Plätze für Nichtraucher zur Verfügung stellen. Diese Novelle sorgte damals für teilweise hohe Investitionen der Wirte.
Das Nichtrauchergesetz 2015 ruft daher bei der Gastronomie vielerorts Unverständnis und Ärger hervor. Zudem zeigt eine Umfrage der BezirksRundschau bei Gastronome, dass sie bis zum letzten Tag 2018 in ihren Gaststätten rauchen lassen wollen. „Das ist eine Entscheidung der Politik, nicht der Gäste und Wirte. Viele unserer Gäste werden sich durch das neue Gesetz nicht das Rauchen abgewöhnen. Ich finde, dass die EU Gast und Wirt nicht entmündigen sollte. Ich wäre auch weiter dafür, dass Raucher in einem kontrollierten Rahmen weiterrauchen sollten – natürlich so, dass Nicht-Raucher nicht betroffen sind“, erklärt Wirtesprecher Franz Pernkopf vom Landhotel Grünberg am See in Gmunden.

Rauchen bis zum letzten Tag

Noch kritischer sieht die neue Regelung Johanna John vom Cumberland Parkcafe in Gmunden. Sie hat 2012 den Betrieb von ihrem Vater übernommen und fühlt sich und ihre Gäste nun bevormundet. „Jeder Gast soll frei entscheiden können, wohin er geht – in ein Raucher- oder Nichtraucher-Lokal. Auch der Wirt soll entscheiden können, wie er sein Lokal gestaltet“, so die 25-jährige Unternehmerin. John sorgt sich um ihre geschäftliche Zukunft, da in ein Kaffeehaus generell mehr Raucher gehen würden. Kopfzerbrechen macht der Gmundnerin auch die Frage, wo ihre Gäste in Zukunft rauchen sollen. Dies wird vor dem Lokal geschehen, die Kaffeehausbetreiberin fürchtet schon jetzt Probleme mit den Nachbarn. Von der „Nichtraucherschutz-Prämie“ macht John nicht Gebrauch: „Ich werde bis zum letzten Tag in meinem Cafe rauchen lassen.“

Gleiche Spielregeln für alle

Gleiches Bild in Bad Ischl: Auch dort sind viele Wirte unglücklich mit dem Raucher-Gesetz. Ergänzt durch die neue Registrierkassenpflicht, lässt man derzeit an den heimischen Tresen kein gutes Haar an der SPÖ-ÖVP-Regierung. Eine Abordnung des kuk-Hofbeisl beteiligte sich deswegen jüngst auch am Wirteprotest vor dem Kanzleramt in Wien.
Doch es gibt auch Gastgeber, die das Rauchverbot gelassener sehen: „Wenn die Spielregeln für alle gleich sind, muss man das akzeptieren“, so Alex Janisch. Der Geschäftsführer des Bad Ischler Charlys befürchtet eher Verdrängungseffekte – etwa, dass so mancher Gast lieber im Vereinsheim, als in Lokalen feiern könnte. „Aber ganz zu Hause bleiben, werden die Leute jedenfalls nicht“, meint Janisch.

Zur Sache

Die gesetzlichen Regelungen für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie wurden letzten Freitag in die Begutachtung geschickt und sollen noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Ab Mai 2018 haben gemäß der Novelle des Tabakgesetzes alle Gastronomiebetriebe Rauchfreiheit zu gewährleisten und es entfallen die bisherigen Sonderregelungen.
Betriebe, die freiwillig bereits zum 1. Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine „Nichtraucherschutz-Prämie“ in Höhe von zehn Prozent des Restbuchwertes erhalten. Bemessungsgrundlage sind jene Aufwendungen – zum Beispiel Trennwände, Belüftungsanlage – die für die Herstellung des Nichtraucherschutzes seit 2009 getätigt, aber noch nicht steuerlich berücksichtigt wurden. Zudem besteht für Betriebe weiterhin die Möglichkeit der vorzeitigen steuerlichen Abschreibung.

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