BH Schärding warnt vor Waldbrandgefahr
Der viel zu trockene April veranlasst die Bezirkshauptmannschaft dazu, ein Feuer- und Rauchverbot herauszugeben.
BEZIRK (ebd). Demnach ist es seit heute, 23. April jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", erklärt Bezirkshauptmann Rudolf Greiner.
Über 7000 Euro Strafe und "Häfn"
Wer sich nicht an das Verbot hält, dem winken saftige Strafen. So werden bei Missachtung der Verordnung Geldstrafen bis zu 7270 Euro fällig. Ebenso kann eine Übertretung eine bis zu vierwöchige Freiheitsstrafe nach sich ziehen. "Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden", informiert der Bezirkshauptmann. Und wie lange gilt die Verordnung? "Sie ist mit 23. April in Kraft getreten und läuft mit 31. Oktober 2018 aus."
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