Jubiläum in Schärding: Die Bezirkshauptmannschaft einst und jetzt
Ins Leben gerufen, um Bauern vor Willkür zu schützen, sieht sich die BH immer noch der Bürgernähe verpflichtet.
BEZIRK. Alles begann mit Maria Theresia: Bereits im Jahr 1753 hat die österreichische Kaiserin die sogenannten Kreisämter errichtet. Der Auftrag: Die Bauern vor herrschaftlicher Willkür zu schützen, das Überhandnehmen von Wild zu verhindern, die Nutzung von brachliegenden Feldern durch Erdäpfelanbau zu forcieren und die Obsorge über Religion und sittliches Verhalten zu tragen. Außerdem waren die Kreisämter zuständig dafür, das Sanitäts-, Schul- und Militärwesen zu überwachen.
Aus den Kreisämtern wurden fast hundert Jahre später, im Revolutionsjahr 1848, die Bezirksämter. Denn das Ende des Feudalismus erforderte den Aufbau einer neuen Verwaltung in einer staatlichen Gerichtsstruktur. Diese gemischten Bezirksämter stellten mit 31. August 1868 ihren Betrieb ein und machten den Bezirkshauptmannschaften Platz.
Und diese wurden mit Generalzuständigkeit ausgestattet für Angelegenheiten, für die keine andere Behörde zuständig war. "Dazu gehörten die Sorgfalt gegen Not, Lebensgefahr und Unfälle, die Aufsicht über die Gemeinden, die Durchführung von Wahlen, Handel und Gewerbe, Sanitäts- und Veterinärwesen, Wasser- und Wegerechte sowie die Einhebung von Steuern", zählt Bezirkshauptmann Rudolf Greiner auf. Wäre er damals schon Leiter dieser Behörde gewesen, hätte er in amtlichen Angelegenheiten, beim Parteienverkehr und bei feierlichen Anlässen eine Uniform aus grünem Tuch tragen müssen. Den Säbel durfte der Bezirkshauptmann beim Bürodienst ablegen.
Während des ersten Weltkriegs wurden der BH wirtschaftliche und auch militärische Aufgaben übertragen. So war sie etwa für die Musterung zuständig und dafür, Lebensmittel aufzubringen und zu verteilen. Die erste Republik (1918 bis 1938) hielt an der Bezirkshauptmannschaft fest, "weil man sich auf keine andere Form einigen konnte", weiß Greiner. In der Folge waren zahlreiche Wahlen durchzuführen, die BH war zuständiges Standesamt für Zivilehen. Neue Agenden kamen hinzu, wie Elektrifizierung und der Umgang mit den neu entstandenen Kinos. 1925 wurden die BHs aus Spargründen zu Landesbehörden.
Das System änderte sich grundlegend während des zweiten Weltkrieges: In der Zeit des Dritten Reichs wurde auch für die Bezirksverwaltung das deutsche System übernommen. Heißt: Bezirke wurden in Landkreise umgewandelt, der Leiter war ein Landrat, ein Reichsbeamter.
Die österreichischen Strukturen kehrten 1845 zurück. "Die Bezirkshauptmannschaft heute sieht sich dem Auftrag der Bürgernähe verpflichtet", beschreibt Rudolf Greiner. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollen im Interesse der Bürger die Angelegenheiten dort geregelt werden, so dezentral ein leichterer Zugang möglich ist.
Die Bürgernähe stehe allerdings auch im Spannungsverhältnis zum Legalitätsprinzip: "Die strikte Gesetzesgebundenheit drängt Ermessungsentscheidungen immer weiter zurück", sagt Greiner. Die Gesetzesflut führe zu Erschwernissen, mit denen heute auch die moderne Bezirkshauptmannschaft, die mit dem neuesten elektronischen Stand der Technik ausgerüstet ist, zu kämpfen hat. Der Zwang zu Personaleinsparungen verstärke dies.
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