Ein "Staatsverweigerer" aus dem Bezirk Scheibbs vor Gericht
Ein sogenannter "Staatsverweigerer" aus dem Bezirk Scheibbs musste sich nun vor Gericht verantworten.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Er habe die ganze Angelegenheit mittlerweile "geheilt", erklärte ein 59-jähriger Energetiker aus dem Bezirk Scheibbs in seinem Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo er wegen seiner Aktivitäten, die sogenannten "Staatsverweigerern" zuzuschreiben sind, als Angeklagter gelandet war.
Ein Beamter wurde bedroht
Staatsanwalt Thomas Korntheuer klagte wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Erpressung, nachdem der Heiler in einem Schreiben einen Beamten des Magistrats Waidhofen an der Ybbs dazu aufgefordert hatte, ein Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. Andernfalls, drohte der 59-Jährige aus dem Bezirk Scheibbs, würde er den Beamten mit einer Schadensforderung in Höhe von 25.000 Euro in ein amerikanisches Schuldenregister eintragen lassen.
"Lebendmeldung" als Auslöser
Der Anlass für das Verwaltungsstrafverfahren war eine "Lebendmeldung" an das Standesamt im August 2015. Dem unter "Staatsverweigerern" üblichen Schreiben schloss der Angeklagte ein Dokument an, signierte mit Fingerabdruck und verwendete rechtswidrig das niederösterreichische Landeswappen und den Bundesadler. Die Strafe dafür in Höhe von 400 Euro versuchte der Energetiker mit Drohschreiben abzuwenden.
Mit den Ideen der "Staatsverweigerer" sei er bei mehreren Stammtischgesprächen konfrontiert worden.
Verteidigerin Vera Weld meinte, dass die Bildung ihres Mandanten nicht ausreiche, diese Ideen nachzuvollziehen, geschweige denn, sie auch umzusetzen. Daher plädiere sie für einen Freispruch ihres Mandanten, so die Anwältin.
Teilweises Schuldgeständnis
An den Angeklagten gewandt, meinte der Richter zu den Ausführungen der Verteidigerin: "Ich bin mir nicht sicher, ob Sie mit dieser Einlassung gut beraten sind!" Daraufhin erklärte dieser sich teilweise schuldig und betonte, dass er bald nach den Drohschreiben aufgrund eines Gesprächs mit einem Anwalt begonnen habe, die 400 Euro in Raten abzustottern.
Prüfung der zeitlichen Abfolge
Die zeitliche Abfolge lässt der Richter noch prüfen, um feststellen zu können, ob es sich um einen freiwilligen Rücktritt von einer Straftat handelt, beziehungsweise, ob die Zahlungen bereits begonnen hatten, bevor der Beschuldigte von der strafrechtlichen Verfolgung informiert wurde.
"Wollte einfach nicht bezahlen"
Zu den Inhalten der Schreiben, die er unter anderem auch an das Bundeskanzleramt, das Innenministerium und das Land Niederösterreich schickte, konnte der Angeklagte kaum etwas sagen. "Ich hab mich nicht wirklich damit auseinandergesetzt", meinte er. "Ich wollte einfach die 400 Euro nicht bezahlen!", bekannte der Heiler abermals, bevor der Richter den Prozess vertagen musste.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.