Gericht: "Die eigene Tochter wurde als tot ausgegeben"

Die Angeklagte erhob schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Freund. | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK SCHEIBBS. Unter der Vorspiegelung von Notsituationen soll eine 36-jährige Frau ihrem ehemaligen Lebensgefährten mehr als 517.000 Euro herausgelockt haben. Darüber hinaus, so der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien, habe sie aus dem Nachtkästchen der Eltern des Mannes 15.000 Euro gestohlen und mit deren Bankomatkarte zwischen Februar und März 2017 noch 2.000 Euro behoben.

"Sie ließ ihre Tochter sterben"

Der Anklagevortrag des Staatsanwalts brachte die Anwesenden im Gerichtssaal immer wieder ins Staunen. Aus einer penibel geführten Auflistung über Barbeträge und Überweisungen, die das mutmaßliche Opfer angelegt hatte, stachen hohe Beträge für Brustimplantat, Lebertransplantation, Blutersatz, medizinische und psychologische Behandlungen wegen einer Krebserkrankung, Anwaltskosten und Mietschulden hervor. "Sie hat sogar ihre eigene Tochter sterben lassen", erklärte Leopold Bien. Für ein nicht stattgefundenes Begräbnis habe sie insgesamt 17.000 Euro erhalten.

116.000 Euro überwiesen

Bereits zwei Wochen, nachdem sich das Paar über eine Zeitungsanzeige 2012 kennengelernt hatte, habe die Frau den 52-Jährigen um Geld angepumpt. Sie habe Lebensmittel für ihre Kinder gebraucht, so die Begründung. 2013 kam es zu einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, nachdem der Mann innerhalb von zwei Monaten 116.000 Euro an die Frau überwiesen hatte. "Er war unbelehrbar", meinte Bien und habe die Sache damals mit "Passt schon alles" abgetan. Da sie das Geld jedoch nicht für die Bezahlung ihrer beträchtlichen Schulden verwendet hatte, erhielt sie in weiterer Folge eine ihrer insgesamt fünf Vorstrafen, bei denen sie unter anderem wegen Betrugs und Falschaussage verurteilt worden war.

Beziehung von Gewalt geprägt

Verteidigerin Mercedes Vollmann-Schultes leitete schließlich die Aussage der Beschuldigten ein. Ihre Mandantin sei nicht geständig. Die Angaben beruhten ausschließlich auf den Behauptungen des 52-Jährigen. In zahlreichen Gesprächen habe ihr die Angeklagte glaubhaft vermittelt, dass die Beziehung zu dem Mann stark von Gewalt geprägt gewesen sei. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn sei bereits im Gange.
In ihren Ausführungen sprach die Frau von häufigen Schlägen, Vergewaltigungen, Drohungen auch mit einem Messer und dass sie ihr Ex-Freund auch mit Benzin übergossen habe.

"Zu Bankomat-Behebungen gezwungen"

Aus Angst um sich und ihre Kinder – er habe gedroht, sie umzubringen – sei sie 2015 sogar zu ihm in den Bezirk Scheibbs gezogen und habe seine pflegebedürftige Mutter betreut. Zu den Bankomat-Behebungen habe er sie gezwungen und von Geld im Nachttisch habe sie gar nichts gewusst. Sie habe 170.000 Euro zur Begleichung ihrer Schulden erhalten. Andere Beträge, die er auf ihr Konto überwiesen hatte, musste sie abheben und einem Boten ihres Lebensgefährten für ihn übergeben. Nachdem sie zunächst ins Frauenhaus und danach zu ihrem neuen Lebensgefährten nach Deutschland geflüchtet war, habe er ihr noch mehrfach gedroht, sie anzuzeigen. Unter anderem habe er ihr ein Video geschickt, auf dem er sich bei einer der Vergewaltigungen gefilmt hatte. Aus Wut habe sie, aber auch ihr neuer Partner vieles gelöscht. "Das war der größte Fehler meines Lebens", meinte dieser als Zeuge gegenüber Richter Martin Kühlmayer.

Prozess musste vertagt werden

Das aufkommende Mitgefühl für die Angeklagte änderte sich schlagartig, als eine 62-jährige Pensionistin, die erklärte, eine Freundin der Beschuldigten gewesen zu sein, in den Zeugenstand trat. Sie habe die 36-Jährige in einer Spielhalle, die beide regelmäßig aufsuchten, kennengelernt. Dort habe ihr die Frau erzählt, dass ihr Lebensgefährte die Mietschulden der Pensionistin beglichen habe. In der Folge musste die Zeugin monatlich 250 Euro auf das Konto der Freundin überweisen. Mittlerweile wisse sie, dass das nicht wahr war und die Angeklagte ihr nun insgesamt 2.260 Euro schulde. Grund genug für den Staatsanwalt, die Anklage gegen die 36-Jährige auszudehnen, bevor der Prozess vertagt wurde.

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