Unzureichende Absicherung eines Leiharbeiters brachte Dachdecker aus dem Bezirk Scheibbs vor Gericht
Ein 49-jähriger Unternehmer aus dem Bezirk Scheibbs musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich ein 49-jähriger Dachdecker aus dem Bezirk Scheibbs vor Gericht verantworten. Der St. Pöltner Staatsanwalt Thomas Korntheuer warf dem Unternehmer vor, nicht ausreichend für die Absicherung eines Leiharbeiters gesorgt zu haben.
Aus vier Metern abgestürzt
Der Arbeiter war beim Dachdecken auf regennassen Planken ausgerutscht und aus vier Metern Höhe in die Tiefe gestürzt. Seine Verletzungen, unter anderem Trümmerbrüche beider Handgelenke, führten zur Berufsunfähigkeit.
"Es geht um sehr viel Geld"
"Da geht es um sehr viel Geld", wies der Richter auf mögliche Schadenersatzforderungen hin. "Das will ich nicht", meinte der Arbeiter, der seinen Beruf bei dem Angeklagten erlernt hatte.
Schutzbestimmungen waren bekannt
Beiden waren die Schutzbestimmungen bekannt, die in diesem Fall zum Tragen gekommen wären. Gurt- und Seilsicherung ab einer Höhe von drei Metern und einem Neigungswinkel von 20 Grad als Grenzwert sei man eigentlich nicht gewöhnt und es sei außerdem unpraktisch, meinte auch das Opfer.
Geldbuße von 2.600 Euro
Der Richter bot eine diversionelle Erledigung in Form einer Geldbuße von 2.600 Euro, die Beschuldigter und Staatsanwalt akzeptierten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.