Stadtgalerien: Nachwehen in Sachen Photovoltaik

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SCHWAZ (fh). Vor genau einem Jahr reichten die Stadtgalerien Schwaz bei der Stadtgemeinde ein Photovoltaikprojekt zur Genehmigung ein. Kurz darauf kam es zum Eklat da die Stadt Schwaz erklärte dass man das Projekt in der angedachten Dimension nicht genehmigen könne. Grund dafür sei, dass die Stadtgalerien (Eröffnung 2012) in die sogenannte SOG-Zone (Stadt- und Ortsbildschutzgesetz) aufgenommen werden. Dies bedeutet wiederum dass die Stadt bei baulichen Veränderungen im Außenbereich ein Wörtchen mitzureden hat was sie im Falle der Photovoltaikanlage für die Stadtgalerien auch getan hat. Selbige mussten ihre Projekt abspecken und um ein Kollektorfläche von knapp 420 qm verringern. "Ich möchte festhalten, dass wir das Projekt aus Sicht der Stadt ausschließlich deshalb genehmigt bekommen haben da wir alle Forderungen der Stadtverantwortlichen erfüllt haben. Die Begründung der Stadt bezüglich der 5. Fassade (Dach) ist für uns mit Blick auf die ohnedies sehr heterogene Dachlandschaft der Schwazer Innenstadt nach wie vor nicht nachvollziehbar. Es ist für uns auch unverständlich, war um die Reduktion der Kollektorfläche eine schönerer Dachlandschaft nach sich ziehen soll. Die Untersagung und Einschränkung der Nutzung solch Idealer Dachflächen für die Erzeung von Sonnenstrom, der zudem noch zu 100 Prozent durch die Stadtgalerien selbst verbraucht werden kann, ist eigentlich ein energiepolitischer Irrsinn und zeigt die Absurdität auf, die die Einbeziehung der Stadtgalerien in die SOG-Zone darstellt", so Wolfgang Fister von der AGB (Stadtgalerien).
Rund um den Beschluss der sogenannten SOG-Zone gab es zahlreiche Beschwerden von Hausbesitzern, welche sich in der Möglichkeit ihre Immobilien weiterzuentwickeln eingeschränkt fühlen.

Befangen

Innenstadtreferent Martin Wex erklärt gegenüber der Redaktion: "Was die SOG Zone betrifft so begrüße ich diese grundsätzlich, da sie mit Sicherheit dazu beiträgt das „Gesicht“ der Stadt zu wahren. Da ich selbst mit einem unbebauten Grundstück von der SOG Zone betroffen bin habe ich einen Einspruch eingebracht und mich in der Folge beim GR als befangen erklärt."

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