Missbrauchsvorwurf: Freispruch für Schwechater
21-Jährige behauptete, sie sei nach gemeinsamer Zechtour im Tiefschlaf sexuell missbraucht worden.
Wegen sexuellen Missbrauchs einer angeblich tief schlafenden Frau musste sich ein Techniker vor Gericht verantworten. Der Angeklagte hatte die ihm bekannte 21-jährige Frau bei einer Geburtstagsfeier wieder getroffen, danach feierte man kräftig bei der Feuerwehr ab und begab sich gegen sechs Uhr morgens gemeinsam in die Wohnung des Mannes.
Nach dem Austausch von Zärtlichkeiten schliefen beide ein und im Laufe des Vormittags kam es zu einer fleischlichen Vereinigung. Nach Darstellung des Angeklagten habe sich die Frau keineswegs so verhalten, als hätte sie geschlafen.
Freispruch durch Senat
Der Senat fällte einen Freispruch: Es sei nicht feststellbar, ob sie tatsächlich geschlafen habe und falls doch, sei nicht erweisbar, dass dies für den Angeklagten auch erkennbar war.
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