Wahlen: Gestzesänderung in Niederösterreich
SCHWECHAT. In den kommenden Wochen erhalten Personen, welche in Schwechat einen Nebenwohnsitz haben, ein Schreiben - im Anhang das Wählerevidenzblatt - in dem sie gebeten werden, dieses ausgefüllt binnen 14 Tagen nach Erhalt an die Stadtgemeinde Schwechat zu retournieren. Das Schreiben kann auch während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag, Mittwoch, Donnerstag 8-16 Uhr, Dienstag 8-17 Uhr und Freitag von 8-12 Uhr) beim Bürgerservice ausgefüllt und unterfertigt abgegeben werden. Die Abgabe dieses Blattes gewährleistet, dass „NebenwohnsitzerInnen“ in der Landes- bzw. Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen bleiben.
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