3. Piste: Gegner legen nach
Der Jubel der Bürgerinitiativen gegen weitere Belastungen durch den Ausbau des Flughafen Wien-Schwechat war groß, als im Februar 2017 das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes gegen eine 3. Piste am Flughafen entschied. Darauf kündigten sowohl die Flughafen Wien AG als auch das Land NÖ Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof als auch außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof an. Die BI Plattform gegen die 3. Piste hat sich mit den Inhalten der Beschwerde auseinandergesetzt und eine Stellungnahme zum Verfahren beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat im Sinne der Kriterien für die Bewilligung eines Zivilflugplatzes (§ 71 LFG) eine Abwägung der öffentlichen Interessen vorgenommen. Im Jahr 2017 sind öffentliche Interessen natürlich anders, als noch vor einigen Jahrzehnten“, beurteilt Brigitte Krenn, Obfrau der Plattform gegen die 3. Piste des Flughafen Wien. „Wir alle spüren die Auswirkungen der Erderwärmung; das Kyoto-Protokoll und das Pariser Abkommen sind nur die logischen Konsequenzen, dass hier gegengesteuert werden muss!“
Klimaschutz ist ein in der Verfassung verankertes Staatsziel. „Die Reduktion der Treibhausgasemissionen darf aber nicht nur in politischen Sonntagsreden vorkommen, sondern muss in Maßnahmen in der täglichen politischen Praxis münden!“ fordert Krenn Konsequenzen zur Erreichung der Klimaschutzziele ein.
Die Plattform gegen die 3. Piste des Flughafen Wien ist eine jener Bürgerinitiativen, die am Mediationsverfahren in den Jahren 2000 bis 2005 teilgenommen, aber den Mediationsvertrag nicht unterzeichnet hat. Die wesentlichen Gründe – trotz intensiver Beteiligung – lagen darin, dass kein Nachtflugverbot, keine Deckelung der Flugbewegungen und keine Festlegung der Flugkorridore erzielt werden konnte. „Nicht jeder der Teilnehmer konnte sich zum „ungehemmten Wachstum“ des flughafens und zu einem von der FWAG geforderten Rechtsmittelverzicht im UVP-Verfahren der 3. Piste bekennen“, so Krenn abschließend.
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