Streit um zu schmalen Weg in Rothenthurn

Christian Dullnig hat einen Zaun an der Grundgrenze errichtet. Somit ist der Weg laut Bauordnung zu eng
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  • hochgeladen von Verena Niedermüller

ROTHENTHURN (ven). In der beschaulichen Ortschaft Schwarzenbach hoch über Rothenthurn gehen die Wogen hoch. Edith und Christian Dullnig würden gerne ihr Grundstück einzäunen - und dürfen nicht. Der Weg, der vorbeiführt, wäre dann zu eng, um noch genutzt werden zu können. Seit Jahren kämpft die Familie und ist bereits beim Verwaltungsgerichtshof und der Volksanwaltschaft vorstellig geworden. Bisher erfolglos.

Weg zu eng für Fahrzeuge

"Solche Vorgangsweisen treffen viele in Österreich", so Edith Dullnig zur WOCHE. Im Laufe der Zeit haben die Dullnigs insgesamt drei Grundstücke gekauft, ein Naturweg in Richtung Wald führte ursprünglich mitten durch ihr Eigentum. Der Weg - heute als öffentliche Straße von der Stadtgemeinde kategorisiert - wurde katastermäßig wieder an seinen ursprünglichen Platz verlegt und ist heute aber nur 2,5 Meter breit. Für einen Traktor mit Anhänger oder auch ein Fahrzeug fast zu eng.
"Die Gemeinde beharrt darauf, dass der Weg bisher funktioniert habe und dort auch bleiben soll. Sie verlangt eine Verbreiterung sowie einen Einfahrtstrichter", so Edith Dullnig. Bei der direkt angrenzenden Garageneinfahrt könne die Engstelle nicht mehr geweitet werden, vom Nachbarn ragt die Dachrinne über die Grundstücksgrenze hinaus. Ein hohes Fahrzeug habe keine Chance, um die Kurve zu kommen. 

Bauland ohne Mindestbreite?

Um ihr Grundstück einzäunen zu können und auch eine Bauvollendungsmeldung der darauf errichteten Garage machen zu können, müsste der Zaun rund eineinhalb Meter weiter ins Grundstücksinnere versetzt werden. Dullnig montierte Eisenstangen mit Absperrband direkt auf der Grundgrenze, um fremde Fahrzeuge daran zu hindern, auf seinem Rasen zu fahren. "Wie konnte man das Grundstück dann als Bauland widmen, wenn die Zufahrtsstraße nicht den Erfordernissen entspricht?", wundert sich die Familie.

Anderer Weg auch eng

Am Beginn des Grundstückes, auf dem das Wohnhaus der Familie steht, hat Dullnig die Mauer bereits ohne Aufforderung einen halben Meter innerhalb seines Grundstückes gezogen, sonst wäre die öffentliche Straße auch nur 2,5 Meter breit. "Warum muss dieser Weg nicht auch mindestens vier bis 4,5 Meter breit sein, wie sonst auch?", wundert sich Dullnig. Dieses Vorhaben wurde von der Stadtgemeinde im Jahr 2008 anstandslos genehmigt. "Wir haben Grundstücke dazugekauft, um uns unsere Idylle zu schaffen und das ist nun nicht möglich", so Familie Dullnig. 

Verfahrene Situation

"Eine sehr verfahrene Situation zwischen den Nachbarn", heißt es aus dem Bauamt Spittal auf Nachfrage der WOCHE. Dullnig müsse nur nachgeben und entlang des Weges einen Meter Grund abtreten. "Dann kann er direkt an der Grenze die Einfriedung machen." Die Gemeinde wolle niemanden absichtlich ärgern, aber "wenn jeder einen Schritt entgegenkommt, könne man sich in der Mitte treffen und eine Lösung finden." 

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