"Rennräder dürfen auf die Straße"
"Normale" Radfahrer müssen Radweg benützen, wenn einer vorhanden ist.
BEZIRK SPITTAL (ven). Sie kennen das bestimmt: Da gibt es einen ausgewiesenen Radweg oder Fahrradstreifen entlang der Straße und trotzdem gibt es immer wieder Radfahrer, die in Dreier-, Vierer- oder sogar Fünfergruppen nebeneinander auf der Straße fahren - oft zum Ärgernis mancher Autofahrer. Die WOCHE fragte beim stellvertretenden Bezirkspolizeikommandanten Hannes Micheler nach.
Dürfen nebeneinander fahren
"Rennradfahrer im Training dürfen auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Und das auch nebeneinander", sagt er. Dies richte sich nach der sogenannten "Rennradverordnung", sofern die Fahrräder auch dem Gesetz nach ausgestattet seien. "Ansonsten ist von Radfahrern der Radweg zu benützen, wenn einer vorhanden ist", so Micheler. Dort müssen die Radwegbenützer hintereinander fahren. Das Ignorieren dieser Vorschrift könne auch Strafen nach sich ziehen.
Kein Radweg
Wer sich jetzt fragt, wie es in der Lieserschlucht aussieht: "Der Streifen am Fahrbahnrand ist kein ausgewiesener Radweg, somit können die Radfahrer auch die normale Fahrbahn benützen", ergänzt Micheler.
Rennfahrräder lt. Fahrradverordnung
§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Z 2 bis 6 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden. Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.