Wieviel Kuhglocke verträgt ein Tourismusort?
Nach Nachbarschaftsstreit in Seeboden begann der Behördenlauf. Regelungen für den Lärm einer Kuhglocke gibt es nämlich keine.
SEEBODEN (ven). So richtig auskennen will sich niemand. Christine und Josef Schneider vom Seebodner Santlerhof stecken allerdings in einer schwierigen Situation. Konkret geht es um den Lärm von einer Kuhglocke.
Glocke stört die Gäste
Den Santlerhof gibt es bereits seit 1780, seit damals gibt es dort auch Kühe mit Glocken um den Hals. Das Siedlungsgebiet wurde im Laufe der Jahre immer weiter ausgebaut, nun deckt ein Nachbar und gleichzeitig Vermieter von Gästebetten (Name der Redaktion bekannt) die Schneiders mit Anzeigen ein. Der Grund: Die Kuhglocke, die der Jungkälbin zur Gewöhnung stundenweise um den Hals gehängt wird, störe seine Gäste. Der Besitzer der Alm, auf die die Herde der Schneiders im Sommer kommt, bestehe allerdings darauf, dass die Leitkuh eine Glocke trage. "Damit die Herde zusammenbleibt und man sie auch leichter findet", erklärt Christine Schneider.
"Gehören zur Tradition"
"Es wird mit unserer schönen Kulturlandschaft im Tourismus geworben, aber die mit einer Landwirtschaft einhergehenden Geruchs- und Lärm-Emissionen möchte niemand haben. Kuhglocken gehören einfach zur Tradition", so die Bäuerin. Sie würde sich an jegliche gesetzliche Regelung zur Verwendung der Glocke halten, "wenn mir denn jemand eine sagen könnte."
"Zivilrechtlicher Fall"
Die WOCHE nahm dies zum Anlass und recherchierte über rechtliche Grundlagen, allerdings will sich in Kärnten niemand so richtig mit der Materie auskennen. Bürgermeister Wolfgang Klinar verwies an Gemeindejuristen Dietmar Reichhart. "Es stellt sich hier die Frage, ob der Lärm ortsüblich ist oder darüber hinaus geht", erklärt er. Seiner Meinung nach wäre das ein rein zivilrechtlicher Fall, die Gemeinde könne hier weder Zeiten noch die Anzahl der Glocken vorschreiben oder verbieten. "Meistens sind hier mehrere Gesetze ineinander verflochten und man muss auch dazu sagen, dass jeder Mensch anders sensibel ist", so Reichhart, der uns weiter an die Landesregierung verweist.
"Eher Lärmthema"
Dieter Berger, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft - Regionalbüro Spittal, verweist ebenfalls auf die Ortsüblichkeit und leitet an Dieter Petutschnig, Unterabteilungsleiter der Abteilung 10. "Es ist eher ein Lärmthema, als ein landwirtschaftliches", meint er.
"Gewöhnung wäre logisch"
Für Marie-Christin Roßmann, zuständig für Tiergesundheit und Veterinärwesen, ist es selbstverständlich, dass die Leitkuh einer Herde eine Glocke hat. "Von der Logik her muss ich das Tier ja daran gewöhnen", sagt sie. Eine genaue Regelung dazu kenne auch sie nicht und leitet uns weiter an Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner.
Für sie ist es Tradition, dass Kuhglocken einfach dazu gehören. "Es ist für mich höchstgradig bedenklich, die wenigen Bauern, die wir noch haben, noch in ihrer Arbeit so massiv einzuschränken. Die Kühe gehören auf die Weide und nicht in den Stall und eine pro Herde hat meist eine Kuhglocke." Sie empfiehlt dazu auch das Buch "Die Kuh ist kein Klimakiller" von Anita Idel. Das Angewöhnen der Glocke sei für sie ebenso sinnvoll. "Es handelt sich hier ja nur um einen überschaubaren Zeitraum, da habe ich kein Verständnis für Anzeigen", sagt sie. Als Tourist müsse man so etwas ja positiv sehen, die meisten fänden das Läuten von Kuhglocken sogar beruhigend.
"Ein Streitfall"
Franz Koch ist ebenfalls Bauer in Seeboden. Er bindet seinen Kühen die Glocke erst auf der Fahrt auf die Alm um, hat aber auch seine Weide- und Futterflächen mitten im Ortsgebiet. Zusätzlich ist er ebenfalls Vermieter von Gästebetten im Ort. "Wenn ich auf mein Recht beharren würde, könnte es mir niemand verbieten. Aber in einer Nachbarschaft sollte ein Geben und Nehmen herrschen", ist er der Meinung. Er verweist auf Tirol, wo fast jede Kuh eine Glocke trage. "Man kann es akzeptieren oder nicht. Das selbe Bild gibt es bei Kirchenglocken", so Koch, Ausschussobmann für Landwirtschaft in der Gemeinde. "Ortsübliche Bewirtschaftung ist erlaubt. Es ist nun ein Streitfall, ob die Kuhglocke dazu gehört."
100 Euro Strafe
Die WOCHE konnte bei den Recherchen eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates bei einem Fall in der Steiermark von 2012 finden. Dort hat der Bauer mehrere Kühe auf der Weide mit Glocken bedacht, tagsüber und auch in zwei Nächten. Auch die Futterwanne, die die Glocken berührte, war aus Metall. Ein regelrechtes Konzert für die Nachbarn, das mit 100 Euro Verwaltungsstrafe zu Buche schlug. Kosten des Verfahrens: Zusätzliche zehn Euro.
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