Förderungen für Eigenheime
Für die Neuerrichtung des Eigenheims gibt es adaptierte Förderungen.
Seit 2012 wird seitens der Landes Steiermark die Neuerrichtung eines Eigenheimes, das einen Heizungsbedarfs von 36 kWh/m² aufweist, gefördert. Nun reduzierte das Land Steiermark die bisherige Anforderung des Heizwärmebedarfs auf das Niveau der baugesetzlichen Voraussetzung laut OIB-Richtlinie (54,4 kWh bzw. 47,6 kWh).
"Durch die Änderung für die Eigenheimförderung ist ab 1. April 2018 jeder Neubau, von der bautechnischen Seite betrachtet, förderfähig", erklärt Karl Puchas von der Energieberatungsstelle der LEA GmbH in Auersbach. Die weiteren Anforderungen und limitierten Voraussetzungen wie die Einkommensgrenze (1 Person: 34.000 Euro; 2 Personen: 51.000 Euro) und ein hocheffizientes alternatives Energiesystem (Biomasseheizungen, Wärmepumpen mit ausreichend hoher Jahresarbeitszahl) bleiben bestehen. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Einreichung – bei einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle – das Objekt noch nicht bezogen bzw. die Bauführung noch nicht beendet sein darf. Ob das Gebäude förderbar ist, lässt sich am besten mit einer kostenlosen Erstberatung abklären.
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