Kanzlei Baumgartner berät
Sorgerecht für das in die Beziehung „mitgebrachte“ Kind
Wer hat in Patchworkfamilien eigentlich das Sorgerecht für das in die Beziehung „mitgebrachte“ Kind? Gesetzlich gibt es keine „gemeinsame“ Obsorge vom Stiefelternteil und leiblichem Elternteil, also zusätzliche Betrauung des Stiefelternteils mit der Obsorge (= Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung). Eine derartige Obsorge lässt sich nur im Wege der Adoption des Kindes durch den Stiefelternteil herstellen. Ohne Adoption kommt dem Stiefelternteil keine Obsorge zu,...