Urteil rechtskräftig
25.000 Euro Sozialhilfe erschlichen
Als „Märchen“ bezeichnete der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek die ursprünglichen Angaben einer 61-jährigen Frau, wonach sie mit einem 53-jährigen Hauptstädter in einer Wohnungsgemeinschaft gelebt habe und daher berechtigt gewesen sei, Sozialhilfe zu beziehen. ST. PÖLTEN. Staatsanwalt Karl Fischer dagegen sprach von einer Lebensgemeinschaft des Paares. Da der 53-Jährige ein laufendes Einkommen beziehe, habe seine Lebenspartnerin keinen Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung bzw....