Sex-Attacke: Kein Geld für Opfer?
Anwalt: Wenn Täter mittellos sind, keine Chance auf Entschädigung.
TULLN. Wie die Bezirksblätter online berichtet haben, wurde eine 15-jährige Tullnerin am 25. April 2017 im Stadtgebiet von Tulln vergewaltigt. Die vorerst drei unbekannten Täter haben das Mädchen auf dem Nachhauseweg verfolgt. Nachdem sie das Opfer eingeholt hatten, packten zwei der Täter das Mädchen an der Schulter, ein weiterer hielt ihr den Mund zu. In weiterer Folge vergewaltigten zwei der Männer das Mädchen, bevor sie sich losreißen konnte.
Lücke im Gesetz
In diesem Fall kann es sein, dass das Opfer doppelt bestraft werde, ist der Tullner Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, überzeugt. Das Mädchen habe einerseits die körperlich/psychischen Schmerzen zu ertragen andererseits werde es keinen Schadenersatz im Sinne von Schmerzengeld erhalten, wenn der/die Täter über kein Vermögen verfügen, informiert Öhlböck, der hier eine Gesetzeslücke ortet.
Zivilverfahren ersparen
Vorauszuschicken ist, dass diese Tat niemals ungeschehen gemacht werden kann,
aber dem Opfer solle durch den Schadenersatz zumindest die Möglichkeit gegeben werden, sich entsprechend – etwa von Psychologen – behandeln zu lassen. Dazu brauche man aber auch die entsprechenden finanziellen Mittel. "Aus genau diesem Grund ist es ratsam, dass sich das Opfer einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließt, mit dem Ziel, Schadenersatz zu erhalten", rät Öhlböck, der der Meinung ist, dass sich das Opfer dadurch möglicherweise ein Zivilverfahren ersparen würde.
Nur Richter stellt Fragen
Wie die Vernehmung des Opfers ablaufen würde? "Kontradiktorisch", weiß Öhlböck. Das bedeutet, dass das Mädchen mit einer Psychologin in einem Raum sitzt, und alle Fragen ausschließlich vom Richter an sie herangetragen werden
Seelisches Schmerzengeld
Wie hoch das Schmerzengeld ausfallen könne? Im Falle der 15-Jährigen könne es in die 10.000e gehen. Direkte Auswirkungen von Gewalt, also rein körperliche Schmerzen sowie die psychische Alteration, also das seelische Schmerzengeld, werden von Gutachtern bewertet (siehe "Zur Sache").
Wichtig sei nur – und das weiß Öhlböck aus seiner Erfahrung heraus – er hat auch jene Personen, die im Kinderheim Wilhelminenberg missbraucht wurden, vertreten –, dass "sich das Opfer so schnell wie möglich einer Therapie unterzieht“.
Weitere Info zum Schmerzengeld finden Sie hier.
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