Zwei Jahre bedingt für Beamten
Landesgericht St. Pölten: Urteil nicht rechtskräftig.
TULLN / ST. PÖLTEN. Heute, 20.2.2018, musste sich jener Beamte vor Gericht verantworten, der bei der Ausstellung von Aufenthaltskarten an der Bezirkshauptmannschaft Tulln etwa 152.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll. Als Begründung gab der Mann an, dass er durch Zufall – also bei einer irrtümlichen Manipulation – draufgekommen sei, dass dies nicht auffallen würde. Und so habe er weitergemacht.
Am Landesgericht in St. Pölten wurde der Beamte zu zwei Jahren bedingt – mit dreijähriger Probezeit – verurteilt (nicht rechtskräftig). 152.000 Euro an Schadensgutmachung sei an das Land NÖ sowie an die Republik Österreich zu bezahlen, derselbe Betrag soll als sogenannter Verfall an den Staat bezahlt werden.
Zur Sache:
Von 2012 bis zum 18. April 2017 habe der Beamte in 1.043 Fällen eingehobene Gebühren zwischen 15 und 170 Euro anstatt in die Barkasse in die eigene Brieftasche gegeben. Zur Verschleierung habe er 980 Euro einbezahlt, falsche Einzahlungsbestätigungen hergestellt und 77 Papierakten vernichtet. Der Gesamtschaden liegt bei 152.460,90 Euro – die sowohl dem Land NÖ und der Republik Östereich entstehen. Die Strafdrohung liegt bei bis zu 4,5 Jahren.
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Beamter arbeitete ins eigene Börsl, 20.12.2017
Betrugsverdach auf der BH: 4.000 Akten werden durchforstet, 3.5.2017
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