Wiederbetätigung: Verfahren gegen Tullner Freiheitlichen eingestellt

Das Verfahren wegen Wiederbetätigung gegen den Freiheitlichen Andreas Bors wurde eingestellt. Verjährung ist der Grund. | Foto: Archiv
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TULLN. Wegen Wiederbetätigung wurde gegen den Tullner Freiheitlichen, Andreas Bors, ermittelt. Wie die Bezirksblätter berichtet haben, hat der heute 25-Jährige bei einer Silvesterparty im Jahr 2006 seine rechte Hand stramm erhoben – ein diesbezügliches Foto wurde von den Bezirksblättern veröffentlicht. Bors kommentierte die Handlung von damals mit "Wir haben nur Rapidlieder gesungen". Alle seine politischen Ämter hat der Hoffnungsträger der FPÖ mit sofortiger Wirkung ruhend gestellt – nach Vorlage des Fotos. Heute jedoch, ist die Sachlage eine ganz andere: Wie Staatsanwältin Michaela Obenaus vom St. Pöltener Landesgericht, gegenüber den Tullner Bezirksblättern mitteilt, wurde das Verfahren eingestellt. Grund dafür ist, dass "die Handlung bereits verjährt ist", so Obenaus.

"War reine politische Willkür"

Andreas Bors ist zwar erleichtert, die verlorene Zeit (Anm. am 17. November wurde das genannte Foto veröffentlicht) lässt ihn nicht gerade zu Jubelschreien hinreißen: "Es war reine politische Willkür, dass das Foto exakt vor der Gemeinderatswahl in Umlauf gekommen ist. Das war sicher kein Zufall", ist Bors überzeugt.

Entschuldigung ist fällig

Andreas Spanring, gf. FP-Bezirksparteiobmann fordert eine Entschuldigung von Tullns Bürgermeister Peter Eisenschenk (TVP), da dieser zu einem eventuellen Comeback des Jungspunds Bors in den Gemeinderat (am 2.12.2014) sagte: "Wir brauchen keine braunen Flecken in Tulln." Das sei unabhängig davon, ob Bors angeklagt werde, so Eisenschenk, durch die ganze Geschichte sei Tulln in der öffentlichen Wahrnehmung ins schlechte Licht gerückt worden, argumentiert der Stadt-Chef. "Bors soll froh sein, dass die Sache als verjährt eingestuft wurde, somit wird seine Zukunft nicht verbaut", sagt Eisenschenk.

FP erwirkt Ermittlung wegen Untreue gegen Eisenschenk

Mit scharfen Geschützen fährt die FPÖ Tulln nun auf: Heute (21. Jänner 2015) wurde eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdacht auf Untreue und Amtsmissbrauch gegen Bürgermeister Eisenschenk bei Staatsanwaltschaft eingebracht worden. Der Grund dafür liegt im Bericht des Rechnungshofes: Ein mit 213.000 Euro dotierter Auftrag wurde ohne Gemeinderatsbeschluss vergeben – und zwar an eine von einem ÖVP-Abgeordneten geführte Rechtsanwaltskanzlei, die wiederum als Gutachter einen im Gemeinderat Tulln tätigen Stadtrat hinzugezogen hat. Dies sei – rein formal schon – ein Unsinn, so Eisenschenk: "Das geht ins Leere", sagt der Stadt-Chef gegenüber den Tullner Bezirksblättern. Die Geschäftsführung der Tullner Liegenschafts GmbH (TLG) habe nicht er gehabt, zudem gebe es eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen der Abschlussprüfung, winkt der Stadt-Chef ab, zumal auch der Rechnungshof dies nicht als strafbare Handlung angedeutet habe.

Kein Sitz im Gemeinderat

Mit dieser "Schmutzkübelkampagne" habe man einen jungen Menschen in die Bredouille gebracht, so Spanring. Bors selbst wird zu hoher Wahrscheinlichkeit wieder alle FP-Funktionen im Bezirk Tulln übernehmen, was noch demokratisch abgestimmt wird – "aber nach der Wahl", sagt Spanring. Eines steht jedoch jetzt schon fest: Einen Sitz im Gemeinderat gibt's für Bors nicht mehr – dazu hätte er bereits auf der Wahlliste angeführt werden müssen.

Zur Sache:

"Verjährung ist ein Strafaufhebungsgrund und führt dazu, dass der Strafanspruch des Staates aufgehoben wird. Durch den Eintritt von Verjährung, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist, erlischt die Strafbarkeit von Straftaten. Die Länge der Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafhöhe (§ 57 StGB). Ist die Straftat etwa mit mehr als 5-jähriger, aber höchstens 10-jähriger Freiheitsstrafe bedroht, beträgt sie zehn Jahre", so der Tullner Rechtsanwalt Johannes Öhlböck.

Weitere Artikel zum Thema:

17.11.2014:Hitlergruß: FP-Chef legt Ämter zurück

25.11.2014:Hitlergruß war Ave Caesar

2.12.2014:Bors: "Vertraue auf Justiz"

20.1.2015:Tulln: Kein gutes Zeugnis vom Rechnungshof

Das Verfahren wegen Wiederbetätigung gegen den Freiheitlichen Andreas Bors wurde eingestellt. Verjährung ist der Grund. | Foto: Archiv
Rechtsanwalt Johannes Öhlböck informiert über die Verjährung. | Foto: privat

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