Zweitwohnsitzer ohne Stimme
Wer am Zweitwohnsitz weiter wählen will, sollte bald aktiv werden.
ST. ANDRÄ-WÖRDERN / NÖ. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben, um hier seine Stimme abgeben zu dürfen.
Bürgermeister entscheidet
Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg. Die BEZIRKSBLÄTTER haben sich das Prozedere am Beispiel St. Andrä-Wörderns mal angesehen.
Briefe ausgeschickt
An 2.800 Zweitwohnsitzer hat die Marktgemeinde St. Andrä-Wördern nun Briefe ausgesandt. Vorgedruckte Erhebungsbögen, um festzustellen, ob der oder diejenige einen Lebensmittelpunkt in Niederösterreich haben. "Der Rücklauf ist recht gering", meint Bürgermeister Maximilian Titz (VP).
Es werde eine zweite Runde Aussendungen geben, so Titz. Wie es dann genau weiter geht? "Ich sehe mir das dann in Ruhe einmal an." Sowohl die Antworten, als auch Fälle ohne Rückmeldung.
Kritik
Vor allem die Tatsache, dass letzten Endes die Bürgermeister allein entscheiden, findet St. Andrä-Wöderns Vizebürgermeisterin und Grünen-Bezirkschefin Ulrike Fischer am neuen Wahlrecht für Zweit- bzw. Nebenwohnsitzer problematisch. Sie plädiert für zusätzliche Informationsveranstaltungen. "Der Brief alleine ist nicht ganz selbsterklärend."
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