Wenn der Garten zum Streitpunkt wird

Auch Grillpartys können durch Lärm und Rauch für Nachbarn störend sein. Am besten man informiert sie vorher. | Foto: Corepics/panthermedia
  • Auch Grillpartys können durch Lärm und Rauch für Nachbarn störend sein. Am besten man informiert sie vorher.
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BEZIRK (vom). Sommerzeit ist Gartenzeit. Da der Garten aber nicht nur eine Oase zum Entspannen ist, sondern auch gepflegt werden muss, kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Denn Rasenmähen, Heckenschneiden oder andere laute Gartenarbeiten zerstören oftmals die Ruhe im eigenen Garten. Generell gilt, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh jeglichen Lärm zu unterlassen. Die rechtliche Lage unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde: Ruhezeiten lassen sich nach § 4 des Oö. Polizeistrafgesetzes oder nach § 41 der Oö. Gemeindeordnung individuell bestimmen. Aufgrund solcher Erlässe kann die Polizei aktiv werden und neben Anzeigen bei der Behörde auch Organstrafmandate einheben.

Verordnungen und Empfehlungen

Manche Gemeinden regeln die Ruhezeiten mit einer Verordnung. Diese wird in den Gemeinderäten beschlossen und setzt klare Richtlinien, wann das Rasenmähen oder andere geräuschvolle Tätigkeiten erlaubt sind. So beispielsweise in Gallneukirchen. Hier ist der Lärm der Gartengeräte samstags ab 17 Uhr und an Sonn- und Feiertagen generell verboten. Doch nicht jeder hält sich laut Bürgermeisterin Gisela Gabauer daran: „Etwa bis zu zehn Mal im Jahr gehen Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch Gartengeräte bei uns ein. Zu 99 Prozent hilft dann auch das Gespräch mit den Bürgern und die Sache ist vom Tisch.“ In anderen Gemeinden wie beispielsweise in Feldkirchen gibt es keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen. In einem Schreiben appelliert die Gemeinde an die Bürger, an Samstagen ab 16 Uhr das Rasenmähen zu unterlassen. „Beschwerden gehen selten ein. Die Feldkirchner kommen grundsätzlich sehr gut miteinander aus“, sagt Bürgermeister Franz Allerstorfer. Auch bei Gartenfeiern gibt es in Feldkirchen selten Probleme. „Sind die Nachbarn nicht sowieso eingeladen, informiert man sich einfach gegenseitig.“ Sollte es doch einmal zu einer Streitigkeit kommen, ruft Allerstorfer die beteiligten Nachbarn persönlich an. „Meistens ist dann auch Ruhe.“

Vernunft der Bürger

In Reichenthal und Sonnberg setzt man auf die Vernunft der Bürger. „Es gibt keine speziellen Angaben, was das Arbeiten mit Gartenmaschinen betrifft. Wir müssen uns aber auch so gut wie nie mit Beschwerden beschäftigen, vermutlich weil wir eine kleine Gemeinde sind. Die Personen machen sich das untereinander aus“, sagt Amtsleiter Josef Tröbinger. Können in Sonnberg Nachbarn Probleme nicht selber lösen, greift Bürgermeister Leopold Eder ein und appelliert zu gegenseitiger Rücksicht. Dass die Aussprache untereinander gut funktioniert, kann auch Bezirks-Polizeikommandant Erwin Pilgerstorfer bestätigen: „Wir müssen so gut wie nie eingreifen.“

Zur Sache

Der Schutz vor störendem Lärm ist im Oö. Polizeistrafgesetz geregelt. Jede Gemeinde kann zeitliche und örtliche Beschränkungen von Lärm festlegen. Darunter fallen die Verwendung oder der Betrieb von:

• Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten,
• Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern und sonstigen Tonwiedergabegeräten,
• Modellflugkörpern, Modellbooten oder sonstigen Modellfahrzeugen.

Welche Regeln in der Heimatgemeinde festgelegt sind, erfährt man am Gemeindeamt. Auch die Infoseite des Bundeskanzleramtes enthält die Bestimmungen vieler Gemeinden des Bezirks Urfahr-Umgebung: help.gv.at unter der Rubrik „Leben in der Gemeinde – Oberösterreich“. Hier sind neben den Regelungen zum Rasenmähen, ebenso die zu sonstigen Haus- und Gartenarbeiten angeführt.

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27. März 2024
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