Sicher zur Schule mit Roller und Co?

Zwar sicher mit Helm, aber mit Begleitung?
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BEZIRK VILLACH. Nun ist es wieder so weit, und unsere Schüler machen sich frühmorgens wieder auf ihren alltäglichen Weg zur Schule. Um diesen schneller und vielleicht auch spaßiger zu bewältigen, bedienen sich einige von ihnen eines fahrbaren Untersatzes, besonders beliebt sind Roller, Scooter und auch Skateboards.
Doch dies geschieht nicht immer ganz vorschriftsgemäß. Denn – abgesehen von der vorgesehenen Ausrüstung – fehlt auch oft die gesetzlich vorgeschriebene Begleitperson.
Was genau, wie und wo vor allem wo erlaubt ist, erklärt die ÖAMTC Rechtsexpertin Cornelia Friesser.

Das Skateboard

Ein Skateboard zum Beispiel hat auf Radwegen laut Vorschriften nichts zu suchen. Es gelte nämlich als Spielzeug, erklärt Friesser. Dasselbe gilt auch für Scooter.
Mit beidem darf auf Gehwegen, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Parks gefahren werden, "solange Fußgänger nicht behindert werden", ergänzt Friesser. Alleine mit dem Skateboard unterwegs darf man erst ab 12, beziehungsweise ab 10 Jahren mit Radfahrausweis, sein. Davor braucht es eine Begleitperson. 

Segways

Ebenfalls ab 10 Jahren erlaubt sind sogenannte Segways, die als "Personal-Transporter" gelten. Geräte, die bis zu 25 km/h schnell werden, dürfen ab 10 Jahren mit Radfahrausweis gefahren werden, ohne entsprechenden Ausweis gilt auch hier ab 12 Jahren.

Inline-Skates

Etwas gefinkelter verhält es sich mit Inline-Skatern, diese gelten auf den Gehwegen als Fußgänger, auf Straßen jedoch als Fahrradfahrer.
Auf Radfahrstreifen im Freilandgelände – also etwa auf Straßen, die einen Fahrradsteifen haben – sind Inline-Skates übrigens verboten. Auch sie sind an die geltenden Alterslimits gebunden, außer sie befinden sich auf Wohn- und Spielstraßen. Hier gibt es zwar keine Altersgrenze, jedoch herrsche, so Friesser, wohl eine "Aufsichtspflicht". 

E-Scooter

E-Scooter, die bis zu 25 km/h schnell werden, sind als Fahrräder deklariert, weiß Frisser. Sie dürfen auf Straßen, Fahrradstreifen und Radwegen gefahren werden. Auch hier gilt: mit Radausweis ab 10 Jahren, sonst ab 12 Jahren ohne Aufsicht. 

Abmahnung statt Strafe

Verstößt man gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, komme es in der Regel weniger zu Strafen als zu Abmahnungen, sagt Friesser. "Ein genaues Maß an Strafen ist auch nicht explizit geregelt. Das Gesetz hinkt hier etwas der neueren Entwicklung dieser „Gefährte“ hinterher", sagt die Expertin.

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