Wieder im Dienst nach einem Jahr in Pension
2017 wurde ein 57-jähriger Lokführer in Pension geschickt, nun wurde er wieder für dienstfähig erklärt.
VELDEN (wru). Mit einem nicht alltäglichen Fall muss sich jetzt das Landes-Arbeits- und Sozialgericht beschäftigen. Beklagt ist die ÖBB Infrastruktur AG, die einen schon wegen Krankheit in zeitlicher Pension befindlichen Lokführer wieder zurück in den Dienst befohlen hat. Der Grund: Eine Nachuntersuchung hätte eine Besserung seines Gesundheitszustandes ergeben. Das wieder wird vom Betroffenen mit Klage vom 13. September 2018 strikt zurückgewiesen.
Nachuntersuchung
Der Fall schien klar zu sein: Am 4. August 2017 wurde der heute 57-jährige Arbeitslokführer der ÖBB Günter St. aus Velden wegen Dienstunfähigkeit in den zeitlichen Ruhestand versetzt. „Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass mein Mandant aufgrund eines ärztlichen Gesamtgutachtens der Pensionsversicherungsanstalt nicht mehr in der Lage war, seine geforderten Leistungen zu erbringen“, so der Villacher Rechtsanwalt Hans Gradischnig. Der Fallstrick in dem Gutachten war ein einziger Satz: „Eine Besserung des Zustandes scheint innerhalb eines Jahres möglich“, ließ der Gutachter gleichzeitig durchblicken und setzte einen Nachuntersuchungstermin für Juli 2018 fest.
Für dienstfähig erklärt
Was dann passierte, hat sogar einige Kollegen des ÖBB-Angestellten, denen der schlechte Zustand bekannt war, baff gemacht: Der Lokführer wurde bei der Nachuntersuchung plötzlich für dienstfähig erklärt und wieder zum Dienst einberufen. Das, obwohl der unter Diabetes leidende Mann zwei Kunstlinsen in den Augen hat. Dazu kommt, dass er unter großen Beschwerden beim Stehen und Bücken leidet. Zudem wurde ihm auch noch eine 50-prozentige Behinderung attestiert und ein Behindertenpass ausgestellt. Gradischnig sagt dazu: "Mein Mandant wird ja von Jahr zu Jahr nicht jünger, sein Leiden ist eher schlechter als besser geworden." Nachsatz: "Es ist unfassbar, in welchem Zustand die ÖBB noch Lokführer im Dienst einsetzen. Da bekommt man ja Angst."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.