"Frisieren" ist strafbar

Schneller unterwegs sein: Wird die Leistung des Mopeds erhöht, drohen bei einem Unfall oder Kontrollen Strafen. | Foto: PantherMedia/dell640
  • Schneller unterwegs sein: Wird die Leistung des Mopeds erhöht, drohen bei einem Unfall oder Kontrollen Strafen.
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BEZIRK. "Bei Polizeikontrollen, aber auch bei einem Unfall, kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn Moped oder Fahrrad nicht den Vorschriften entsprechen", sagt Hermann Krenn vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck.

Probleme beim Führerschein

Bei Mopeds seien vor allem die Leistungsveränderungen, die vorgenommen werden, pro-blematisch. „Wer sein Moped „frisiert“, macht sich strafbar! Im Falle eines Unfalles ist die Haftung ein wichtiges Thema und kann auch ganz schnell ins Geld gehen, wenn es um hohe Zahlungsforderungen geht“, macht Krenn auf mögliche Folgen aufmerksam. Da sind die verhängten Verwaltungsstrafen dann mitunter das kleinere Übel. Abgesehen davon, dass sich später Probleme beim Erwerb des Führerscheins ergeben können.

Polizisten kennen Tricks

Was bei einem Moped an technischer Ausstattung erlaubt ist, ist im Typenschein ersichtlich. Auch hier gilt: Wer sich nicht sicher ist, sollte bei einer Fachwerkstätte nachfragen. Aber auch Autofahrerclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC bieten Beratung an. Beim Stand der technischen Überprüfungsmöglichkeiten der Polizei ist es auch nicht ratsam, darauf zu vertrauen, dass man nicht erwischt wird. Die Polizisten sind geschult und kennen die kleinen und größeren Tricks zur Verschleierung der Veränderungen. Mit modernen Rollenprüfständen können sie zudem sehr gut nachgewiesen werden.

Beim Privatkauf eines Mopeds sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug technisch unverändert ist. Am besten ist es, sich den gesetzmäßigen Zustand im Kaufvertrag bestätigen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vor Saisonbeginn generell, zu prüfen, ob Moped oder Fahrrad den technischen und rechtlichen Vorgaben entsprechen. Bei Fahrrädern ist darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände angebracht sind. Für Kinder bis 12 Jahre besteht beim Radfahren Helmpflicht.

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