Jugendschutz: Bei Festen gibt es keine Ausreißer

Wenn man sich an die Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz hält, steht dem unbeschwerten Abfeiern auf Sommerfesten und Partys nichts im Weg. | Foto: PantherMedia/pressmaster
  • Wenn man sich an die Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz hält, steht dem unbeschwerten Abfeiern auf Sommerfesten und Partys nichts im Weg.
  • Foto: PantherMedia/pressmaster
  • hochgeladen von Alfred Jungwirth

BEZIRK (ju). Mit der wärmeren Jahreszeit startet auch wieder die Zeltfest- und Partysaison. "Im Großen und Ganzen funktioniert es sehr gut. In puncto Jugendschutz ist der Großteil der Veranstalter sehr bemüht. Im Bezirk gibt es kein Ausreißerfest", sagt Kurt Mayrhofer, Einsatzreferent am Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck. Man werde aber stichprobenartig kontrollieren.

OÖ will bei 22 Uhr bleiben

Im Seengebiet komme es immer wieder mal zu Problemen mit jugendlichen Gästen aus Bundesländern, in denen andere Gesetze gelten. Doch damit könnte ohnehin bald Schluss sein: Mit Anfang 2019 soll ein einheitliches Jugendschutzgesetz in Kraft treten. Einziger Knackpunkt sind die Ausgehzeiten: Oberösterreich will bei Jugendlichen unter 14 Jahren am derzeitigen "Zapfenstreich" um 22 Uhr festhalten, während die anderen Bundesländer 23 Uhr anpeilen. In OÖ gilt: Unter 14 Jahren dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern von 5.00 Uhr bis 22 Uhr ausgehen. Ab dem 14. Geburtstag ist das von 5 bis 24 Uhr erlaubt. Uneingeschränkten Ausgang gibt es ab 16.

Kein Alkohol unter 16

Bei Jugendschutz gehe es auch um Eigenverantwortung. Deshalb müsse man die aktuellen Bestimmungen immer wieder in Erinnerung rufen, betont der Einsatzreferent. Etwa beim Alkoholkonsum. "Ab 16 Jahren darf Alkohol getrunken werden, wenn es sich dabei um keinen hochprozentigen Alkohol handelt", so Mayrhofer. Unter 16 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. Gebrannte alkoholische Getränke dürfen erst ab 18 Jahren konsumiert werden.
Nach derzeitigem Stand ist der Tabakkonsum unter 16 Jahren verboten. Diese Grenze soll bekanntlich auf 18 Jahre angehoben werden. Alkohol und Tabak dürfen nicht an Jugendliche weitergegeben werden, die die Altersgrenzen noch nicht erreicht haben. Die Angestellten in Geschäften und Lokalen müssen das Alter prüfen.

Anzeige
Foto: Cityfoto
8

Innovationen von morgen
"Lange Nacht der Forschung“ am 24. Mai

Unter dem bundesweiten Motto „Mitmachen. Staunen. Entdecken.“ bietet Oberösterreich bei der elften Auflage der Langen Nacht der Forschung 2024 (#LNF24) am Freitag, 24. Mai 2024 von 17 bis 23 Uhr ein breit gespanntes LIVE-Programm. In zehn Regionen in Oberösterreich laden rund 140 Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologiezentren und innovative Unternehmen dazu ein, einen Blick in die faszinierende Welt der Forschung zu werfen. Auf Entdecker:innen jeden Alters wartet ein...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Vöcklabruck auf MeinBezirk.at/Vöcklabruck

Neuigkeiten aus Vöcklabruck als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Vöcklabruck auf Facebook: MeinBezirk.at/Vöcklabruck - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Vöcklabruck und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.