Vöcklabruck ist der Bezirk der Vereine
1.498 Vereine sind im Bezirk Vöcklabruck gemeldet – die Vielfalt könnte nicht größer sein.
BEZIRK. Jeder zweite Österreicher ist statistisch gesehen Mitglied in einem Verein. In Vöcklabruck ist die Auswahl besonders groß: Aktuell sind 1.498 Vereine gemeldet. Damit liegt unser Bezirk österreichweit an 14. Stelle. Von einer Vereinsmüdigkeit sei nichts zu spüren, sagt Karl Dannbauer von der zuständigen Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. 1993 lag die Zahl mit 978 noch knapp unter der 1000er-Marke. 25 Jahre später sind es rund 500 Vereine mehr. "Praktisch jede Woche kommen neue dazu", so Dannbauer.
Von A wie Astronomischer Arbeitskreis Salzkammergut bis Z wie Zeitbank Innerschwand – die Vielfalt an Vereinen ist groß. Nichts geht im Bezirk ohne die 48 Blasmusikkapellen mit aktuell 2.698 aktiven Musikern und Marketenderinnen. Zu den ältesten gehören die Marktmusik Frankenmarkt und die Bürgermusikkapelle Mondsee. Beide wurde offiziell 1848 gegründet, ihre Wurzeln gehen aber bis ins Jahr 1701 zurück. Neben zahlreichen klassischen Sport-, Kultur- und Sozialvereinen gibt es auch echte Exoten. So zu Beispiel den 1. Timelkamer Highland Club oder die Maurerbockfreunde Vöcklabruck, die ihre Freizeit den legendären Puch-Mopeds widmen.
Traditionen hochhalten
Eine Besonderheit ist auch der Ottnanger Brauchtumsverein Wiedhacker unter Obmann Manfred Glück. Der Name des Vereins entstand aus einem Scherz während eines Ausfluges nach Filzmoos, als sich die Ottnanger Gruppe als "Wiedhacker" bezeichnete. Der Verein hat sich der Kultur- und Brauchtumspflege verschrieben und will alte Traditionen hochhalten. Auf der höchsten Erhebung von Ottnang wurde ein Gipfelkreuz errichtet, bei dem jährlich eine Bergmesse mit anschließendem Frühschoppen stattfindet. Weitere Aktivitäten sind das Köhlerbrennen zur Erzeugung von Holzkohle, Maschintänze, Sonnwend- und Petersfeuer ebenso wie die Mitarbeit an Umweltprojekten in der Gemeinde. Seit 2008 gibt es auch eine eigene Faschingsgilde. "Unsere Einnahmen spenden wir für wohltätige Zwecke", sagt Obmann Glück.
Zur Sache
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ein freiwilliger auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Personen, die einen Verein gründen wollen, müssen Vereinsstatuten verfassen und mit einem Exemplar der Statuten die Errichtung bei der Vereinsbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft anzeigen. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen. Die erstmalige Bestellung der Organe kann vor oder nach der Entstehung des Vereins erfolgen. Werden diese erst nach der Gründung bestellt, muss dies innerhalb eines Jahres erfolgen. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Die Neu- oder Wiederbestellung der Organe muss der Behörde angezeigt werden.
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