Heißes Thema Haftung: Wer hat in Volksschulen Aufsicht vor Unterrichtsbeginn?
BEZIRK VÖLKERMARKT. Nicht im Zusammenhang mit dem Kindergarten St. Michael ob Bleiburg stehend (lesen Sie hier mehr), aber dieselbe Frage nach der Haftung aufwerfend, wird derzeit über die Aufsicht in Volksschulen vor Unterrichtsbeginn diskutiert.
Das Problem
Rechtlich gesehen sind jene Lehrer, die in der ersten Stunde unterrichten, verpflichtet, 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule zu sein. Viele Eltern bringen ihre Kinder meist aus beruflichen Gründen aber schon früher zur Schule. „Wir sperren die Volksschule meist durch eine Reinigungskraft um 7:15 Uhr auf. Wir können die Kinder doch nicht vor der Tür stehenlassen“, erklärt der Feistritzer Bürgermeister Hermann Srienz. Doch wer haftet, wenn in der Zeit zwischen 7:15 Uhr und 7:30 Uhr (Unterrichtsbeginn ist 7:45 Uhr) etwas passiert? „Das Thema Haftung wird aufgrund des tragischen Unglücks beim Badeausflug des Kindergartens gerade bei uns heftig diskutiert“, so Srienz.
"Ungeklärter rechtlicher Raum"
Allgemein ist die VS St. Michael ob Bleiburg nur ein Beispiel von vielen Volksschulen vor allem am Land, die sich hier laut Kärntens Gemeindebund-Präsident, dem St. Andräer Bgm. Peter Stauber, in einem „ungeklärten rechtlichen Raum“ befinden. Dies soll nun geändert werden.
Drei Möglichkeiten
Stauber nennt drei Möglichkeiten, wie die Aufsicht zu regeln sein könnte: „Entweder ein Lehrer kommt früher, was aber nur auf freiwilliger Basis möglich wäre. Es kann aber auch einen mit der Aufsicht Beauftragten von der Gemeinde geben. Überlegt wird auch, eine generelle Haftpflichtversicherung für alle Volksschulen für diese Zeit abzuschließen.“ Der Gemeindebund-Chef hofft in Gesprächen mit Landeshauptmann Peter Kaiser noch in dieser Woche auf eine verbindliche Rechtsaussage.
Lösung gesucht
Aus dem Büro von LH Kaiser wird bestätigt, dass immer mehr Eltern den Wunsch haben, ihre Kinder früher in die Schule zu bringen. „Zur Klärung des ganzen Sachverhalts und zur Findung einer Lösung in der Frage der früher beginnenden Aufsicht in den Volksschulen wird es demnächst einen Gesprächstermin unter anderem mit Gemeindebund-Präsident Peter Stauber geben“, erklärt Pressesprecher Andreas Schäfermeier auf Anfrage der WOCHE.
„Im Rahmen der in der Bildungsreform bereits fixierten Schulautonomie wird es Schulen hinkünftig möglich sein, über den Unterrichtsbeginn autonom zu entscheiden“, merkt Schäfermeier an, „Damit werden die Schulen dann auch in der Lage sein, in der Frage der Aufsicht vor Unterrichtsbeginn im Wesentlichen selbst zu entscheiden.“
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