Aufsichtsbeschwerde der SPÖ Köflach abgelehnt

Die Aufsichtsbeschwerde von Bernd Jammernegg (r.) gegen Bgm. Helmut Linhart (2. v. r.) wurde abgelehnt. | Foto: FOTO KOREN
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In einer Aufsichtsbeschwerde vom 13. Juli, die seitens des Köflacher SPÖ-Vize-Bgm. Bernd Jammernegg eingebracht und von GR Christian Veit verfasst wurde, wurden Bgm. Helmut Linhart Verstöße gegen die Steiermärkische Gemeindeordnung vorgeworfen. Nun liegt die Antwort der Gemeindeaufsicht vor: Zu keiner Zeit lag seitens des Bürgermeisters ein Fehlverhalten vor. "Die haltlosen Behauptungen sind wieder einmal verpufft. Somit erwiesen sich - wie schon vieles andere zuvor, was seitens der SPÖ-Fraktion aufgeworfen wurde - auch diese Anschuldigungen als völlig haltlos", so Linhart.

Schwierige Zusammenarbeit

Im Detail ging es bei der Aufsichtsbeschwerde darum, dass Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten der GR-Sitzung im Juli angeblich nicht zeitgerecht zur Einsichtnahme bereitgestanden seien. Fakt ist laut Linhart jedoch und dies stellt die Aufsichtsbehörde auch fest, dass alle relevanten Unterlagen, sofern für die Tagesordnung wichtig, mit Aussendung der Tagesordnung zur Einsichtnahme im Rathaus bereit lagen.
Konkret geht es um einen Kaufvertrag, dessen Inhalt im Wesentlichen seit langem bekannt war, aber endgültig erst zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung vom Vertragspartner der Gemeinde "abgesegnet" wurde. Außerdem steht es laut Aufsichtsbehörde im Ermessen des Bürgermeisters zu entscheiden, welche konkreten Unterlagen zur Vorbereitung der Tagesordnungspunkte notwendig sind.
"Pikantes Detail am Rande: Es gab eine Vorbesprechung zwei Tage vor der genannten GR-Sitzung, zu der alle Fraktionen geladen waren. Nur seitens der SPÖ erschien niemand", erklärte Linhart. "Daher konnte man davon ausgehen, dass die vorgelegenen Unterlagen für die SPÖ-Fraktion ausreichend waren. Andernfalls müsse man annehmen, dass eine Fraktion, bestehend aus zehn Mitgliedern, nicht fähig ist, zumindest einen Gemeinderat zu schicken, um Unterlagen abzuholen, wenn ein entsprechender Informationsbedarf besteht", ergänzt Linhart.
Der zweite "Tatbestand" der Aufsichtsbeschwerde ist die angeblich nicht vollständige Protokollierung einer Anfrage von GR Christian Veit samt der dazugeöhrigen Antwort des Bürgermeisters. Das Protokoll wurde von Veit nach der Sitzung unterfertigt. "Damit hat er klar bestätigt, dass die Sitzung, wie im Protokoll festgehalten, auch tatsächlich so abgelaufen ist", sagt LInhart. "Auch gab es keinen Antrag auf Ergänzung bzw. Abänderung des Sitzungsprotokolls. Seltsam also, dass ein Gemeinderat, noch dazu ist Veit angehender Jurist, eine Unterschrift leistet, wenn er mit dem unterfertigten Dokument nicht einverstanden ist und sich hinterher auch noch darüber beschwert."
Für Linhart gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der SPÖ immer wieder schwierig. "Statt für die Gemeinde zu arbeiten wird Energie für regelmäßiges Anpatzen verwendet. Dies sorgt auch hausintern für unnötige Mehrarbeit und Kosten. Im Interesse der Köflacher Bevölkerung kann mn diese Energie sicherlich besser einsetzen."

Teilerfolg

SPÖ-GR Christian Veit will von einer Abschmetterung nichts wissen. "Die Aufsichtsbehörde gab uns in einem Punkt vollinhaltlich recht, dass sich Bgm. Linhart bei Personalangelegenheiten nicht auf den Datenschutz berufen darf. Die Ausnahmefälle im ersten Punkt sind eine Interpretation der Aufsicht und waren so aus dem Gesetz nicht ersichtlich. Und meine Unterschrift unter das Protokoll sagt nur, dass der Sitzungsverlauf so war und nicht, dass ich mit den Handlungen und Aussagen des Bürgermeisters einverstanden bin." Im Übrigen habe Veit nie eine Einladung zu einer Vorbesprechung bekommen, sondern nur der Fraktionsvorsitzende. "Hätte ich davon gewusst, wäre ich natürlich hingegangen."
Linharts Konter: "Beim Datenschutz ging es nur um die Lebensläufe und da liegt es ebenfalls im Ermessen des Bürgermeisters, was er an Unterlagen herausgibt. Die SPÖ ist mit ihrer Beschwerde vollständig abgeblitzt."

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