Alkolock kommt mit 1. September
Atemtest für Alkosünder statt Führerscheinentzug
BEZIRK. Alko-Sünder müssen künftig nicht mehr zwangsweise den Führerschein abgeben. Ab 1. September gibt es die Möglichkeit auf freiwilliger Basis Alkolocks im Fahrzeug anzubringen. Diese verhindern eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges, wenn der Lenker mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat. Der Alkolock ist nur bei einer Entzugsdauer von mindestens vier Monaten und für die Klasse B möglich. Die Kosten dafür trägt der Teilnehmer am Programm selbst. Bei Verstößen (wie dem Lenken eines anderen nicht mit Alkolock ausgestatteten Fahrzeuges) wird der Führerschein für die restliche Dauer entzogen. Ab 1. September ist die Teilnahme am Programm möglich und für Sachverhalte einsetzbar, die sich nach dem 31. August ereignet haben.
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