Pichl: Urteil im Amtsmissbrauchsprozess

Am Landesgericht Wels erfolgte am 11. August die Urteilsverkündung im Pichler Amtsmissbrauchsprozess. | Foto: BRS/Leitner
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PICHL. Im Amtsmissbrauchsprozess gegen die drei Gemeindefunktionäre aus Pichl wurde laut Richterin Gerlinde Hellebrand am 11. August 2018 am Landesgericht Wels folgendes Urteil gefällt:
ÖVP-Bürgermeister Johann Doppelbauer wurde zum Teil freigesprochen und teilweise wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Für nicht eingehobene und nicht vorgeschriebene Aufschließungsgebühren und Erhaltungsbeiträge, aus denen der Marktgemeinde Pichl ein Schaden von 61.000 Euro entstanden sein soll, wurde er zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, nachgesehen durch eine Probezeit von drei Jahren. Doppelbauer hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, die Staatsanwaltschaft Strafberufung angemeldet, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Vorwurf Urkundenfälschung

Der frühere Amtsleiter wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon acht Monate unbedingt und 16 Monate bedingt, nachgesehen durch eine dreijährige Probezeit. Das nicht rechtskräftige Urteil erging wegen Amtsmissbrauchs und zudem Urkundenfälschung in Zusammenhang mit dem Vorwurf, dass er trotz Verwendungszulage zusätzlich Überstunden und Belohnungen im Umfang von 230.000 Euro kassiert und teils auch nachträglich Gemeinderatssitzungsprotokolle inhaltlich verändert haben soll. Der Verurteilte hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, die Staatsanwaltschaft Strafberufung angemeldet.
Der dritte Angeklagte, ein ehemaliger Bauamtsmitarbeiter, wurde zur Gänze freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel erhoben hat.

In einer ersten Reaktion zum nicht rechtskräftigen Urteil gegen den amtierenden ÖVP-Bürgermeister Johann Doppelbauer fordert der Pichler SPÖ-Fraktionsvorsitzende Roland Rampetsreiter, dass Konsequenzen aus dem Fall gezogen werden: "Die SPÖ Pichl erwartet, dass Bürgermeister Doppelbauer sein Amt zur Verfügung stellt."

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