Umgang mit Steuern: "Man muss sich nur trauen!"

Georg Doppelbauer von der Partner-Treuhand rät bei Themen wie dem Finanzausgleich zu mehr Ruhe und Mut. | Foto: Hollig
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WELS. Steuern gehen jeden Menschen etwas an. Doch viele fühlen sich überfordert, wenn sie sich näher damit beschäftigen müssen. Wir baten Georg Doppelbauer, Geschäftsführer der Steuerberatung Partner-Treuhand, um Tipps zum Umgang mit Steuerfragen.

Was raten Sie Menschen, die sich in der Materie der Steuern wohler fühlen wollen?
Doppelbauer: Das ist eigentlich ganz simpel. Es geht darum, sich zu trauen und zu überwinden! Im Privatbereich findet man immer noch viele, die sich einfach nicht trauen: 'Ich muss meine Arbeitnehmerveranlagung machen, das ist so kompliziert', anstatt sich hinzusetzen und in Finanzonline einzusteigen oder sich das Formular zu holen. Wenn man diesen Schritt gemacht hat, sieht man, dass das gar nicht so schwer ist. Es gibt außerdem vom Bundesministerium für Finanzen auch für den Nicht-Fachmann verständlich geschriebene Broschüren, die sich jeder kostenlos organisieren kann.

Was passiert bei falsch ausgefüllter Steuererklärung?
Ohne schlechten Hintergedanken steht darauf keine Gefängnisstrafe (lacht). Es kann in Wirklichkeit nichts passieren, wenn ich alles mit gutem Gewissen mache. Es kann höchstens eine Rückfrage vom Finanzamt kommen. Aber auch die muss man viel entspannter sehen. 

Mit welchen Änderungen hat der Staat den Privaten den Durchblick zu Beginn dieses Jahres erleichtert?
2018 werden für das Jahr 2017 schon viele Daten automatisiert an das Finanzamt übermittelt, zum Beispiel bestimmte Sonderausgaben wie Spenden. Die empfangenden Organisationen übermitteln die Daten an die Finanzämter. Damit erspart man sich das Sammeln der Belege, das Zusammenzählen der gespendeten Beträge und die Übermittlung an das Finanzamt. Das ist ein wesentlicher Punkt, denn die meisten heben sich die Belege nicht auf oder verlieren sie. Diese Veränderung hat aber eigentlich schon im Lauf des Jahres 2017 begonnen. Das Finanzamt macht auch – das ist für viele ein guter Beginn – automatisiert die Arbeitnehmerveranlagungen, wenn man sich nicht meldet.

Gab es Änderungen, die sich auf das Geldbörserl der Österreicher auswirken werden?
Jede Steuerreform wird prinzipiell mit großer steuerlicher Erleichterung verkauft, die sich schlussendlich in der Intensität nicht wirklich auswirkt. Der große Wurf ist für den Einzelnen weder für 2017 noch für 2018 finanziell gegeben. Interessant ist 2018 nur der Wegfall der Mietvertragsgebühren, der viele Private betrifft. Das eine Prozent war eine unnötige Belastung, die man durchaus gemerkt hat. Und 2018 soll ja noch die Task Force im BMF (Bundesministerium für Finanzen, Anm.) eingerichtet werden, um darüber nachzudenken, wo die Probleme des Einkommensteuerrechts liegen.

Wie bewerten Sie die weiteren Pläne der neuen Bundesregierung?
2019 kommt der Familienbonus. Für Familien mit mehreren Kindern wird er sich, denke ich, wirklich finanziell auswirken. Und richtig interessant wird laut Regierung das Jahr 2020. Da soll es überhaupt zu einer Neukodifizierung des Einkommensteuerrechts kommen, wobei alles noch offen ist. Das sollte dann ein richtiger Einschnitt werden. Was dann wirklich anders wird, kann man noch gar nicht sagen, auch wenn der Standpunkt der Bundesregierung branchenspezifisch im Regierungsprogramm enthalten ist. Aber das sind eher Daumenpeilungen und grobe Richtungen.

Gibt es Änderungen, die Ihrer Meinung nach überfällig wären?
Das Einkommensteuerrecht ist nicht komplizierter als jedes andere Recht in Österreich. Es trifft aber jeden irgendwie. Doch auch das stimmt nicht, denn 70 oder 80 Prozent der Bevölkerung haben mit den Problemen des Einkommensteuerrechts nicht direkt zu tun. Vielleicht indirekt über die Sonderausgaben, aber das ist nicht das Komplizierte. Dem Privaten kann zum Beispiel die Lesbarkeit des Einkommensteuerrechts völlig egal sein. Wenn politische Organisationen ein großes Tamtam darum machen, ist das eine politische Geschichte, aber völlig irrelevant. Denn was hat ein Privater davon, wenn er den Einkommensteuerrechtskodex lesen und verstehen kann? Diese Änderung wird also kommen, aber helfen würde es großteils den Betrieben, wenn die Lohnabrechnung vereinfacht würde. Es wird immer schon gefordert, die Lohnnebenkosten, die ein ganz wesentlicher Belastungsfaktor für Unternehmen sind, in den Griff zu bekommen.

Vielen Arbeitnehmern ist ja gar nicht bewusst, dass ihre Dienstgeber mehr als nur das Bruttogehalt für sie zu bezahlen haben.
Ja, sogar wesentlich mehr. Auf das Bruttoverdienst muss man zirka 30 Prozent draufschlagen, um die Belastung des Unternehmens zu erahnen.

Welche Steuern machen diese 30 Prozent aus?
Den großen Teil machen die Sozialversicherungsbeiträge aus. Und zwar jene Anteile, die der Dienstgeber bezahlen muss. Die Leistung an die Sozialversicherungen ist ja zweigeteilt. Nur einen Teil zahlt der Dienstnehmer. Das belastet die Betriebe schon ziemlich. Das kann man bis zu einem gewissen Grad sicher reduzieren, aber es darf die Leistungen der Sozialversicherungen nicht gefährden.

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