Direkte Demokratie in Österreich - Restriktiver als das Volk erlaubt!

Die Server des Innenministeriums sind dieser Tage - aus welchen Gründen auch immer - überlastet, da zehntausende Bürger zwei aktuelle Volksbegehren, neuerdings auch elektronisch per Handy-Signatur, unterstützen wollen: Das bereits 2. Frauenvolksbegehren, vom ersten aus dem Jahre 1997 wurden nur zwei Forderungen durchgesetzt, und das "Don´t Smoke"-Volksbegehren der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Krebshilfe, das die Aufhebung des bereits beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie durch die schwarz-blaue Regierung verhindern will. Rein rechtlich ist dies nach der heutigen Gesetzeslage nicht möglich, auch die Zukunft der direkten Demokratie in Österreich steht auf wackeligen Beinen.
 
Die FPÖ trommelte in ihren Wahlbroschüren für eine verpflichtende Volksabstimmung nach einer 4 %-igen Unterstützung des Volkes, die ÖVP zeigte sich mit einer Quote von 10 % bereits hier zurückhaltender. Im Regierungsprogramm, das im Dezember vorgelegt wurde, ist von einer direkten Demokratie nach dem Muster der Schweiz kaum mehr etwas enthalten, allerdings nicht aus den Gründen, die man als aufrechter Demokrat und Befürworter von Grund- und Freiheitsrechten noch vertreten könnte. Blickt man nämlich auf die Brexit-Volksabstimmung der Briten, die Fake News-Skandale rund um die französischen und amerikanischen Wahlen oder auf durch soziale Medien verbreiteten Lügen und Verschwörungstheorien parteiengesteuerter Plattformen, dann muss man sich nämlich schon die Frage stellen, ob man wichtige Themen in die Verantwortung des Volkes legen kann, das wesentliche Zusammenhänge nicht erkennt und sich von billigen Medienkampagnen, primitiver Hetze und politischen Blendern täuschen lässt.
 
Die gerademal auf einer Seite präsentierten Pläne der Regierung zur direkten Demokratie sind aber derart restrikriv, dass diese Gefahr (vorerst) nicht besteht. Werden Volksbegehren von mindestens 100.000 Wahlberechtigten unterstützt, dann können diese in Zukunft als Gesetzesinitiativen parlamentarisch eingebracht werden. Eine Behandlung im Nationalrat ist derzeit schon verpflichtend, hinzu kommen weiters ein Rederecht des Einbringers, eine Stellungnahmepflicht des zuständigen Ministers und eine verpflichtende Begutachtung des konkreten Vorschlags. Wenn die Mehrheit des Nationalrats den Antrag im Plenum ablehnt, dann versandet das Volksbegehren so wie jetzt die meisten.
 
Erst gegen Ende der Gesetzgebungsperiode im Jahr 2022 (falls bis dorthin nicht Neuwahlen ausgerufen werden) soll ein neues Bürgerbeteiligungsmodell beschlossen werden. Ein Volksbegehren, das von mehr als 900.000 (!!!) Wahlberechtigten unterstützt und vom Parlament nicht binnen einem Jahr umgesetzt wird, soll in eine verpflichtende Volksabstimmung münden. Der Verfassungsgerichtshof hat vorab zu kontrollieren, ob die Volksabstimmung nicht im Widerspruch zu grund-, völker- und europarechtlichen Verpflichtungen steht. Die Gültigkeit der Volksabstimmung ist davon abhängig, dass mindestens 1/3 der Bevölkerung zu den Wahlurnen schreitet.
 
Abgesehen vom Präsenzquorum: Betrachtet man die Historie der bisherigen Volksbegehren, dann wären nur über zwei Themen verpflichtende Volksabstimmungen abgehalten worden. 1982 gegen die Errichtung der (trotzdem erbauten) UNO-City mit 1.361562 Unterschriften (25,7 %) und 1997 gegen die Gentechnik mit 1.225.790 Unterschriften (21,2 %). Man darf davon ausgehen, dass die aktuellen Regierungsparteien wenig Interesse an der Partizipation des Volkes haben. Das Gegenteil können sie beweisen, wenn das Anti-Raucher-Volksbegehren die zu erwartende Rekordunterstützung erhält und die derzeit noch nicht verpflichtende Umsetzung auf der Tagesordnung steht.

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