Prozess gegen Sigrid Maurer: Viele Unklarheiten und kein Urteil

Im Prozess der ehemaligen Nationalratsabgeordneten Sigrid Maurer geht es um eine Summe von 60.000 Euro
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  • hochgeladen von Sophie Alena

JOSEFSTADT. Es war der 30. Mai, an dem ein Posting der ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Sigrid Maurer einen ordentlichen Shitstorm auf Facebook ausgelöst hat. Allerdings nicht gegen sie, sondern gegen den Besitzer eines Biergeschäftes in der Josefstadt, Herr L. Maurer veröffentlichte nämlich am 30. Mai zwei Nachrichten, die sie vom Facebook-Account jenes Ladenbesitzers erhalten hatte und nannte damit auch den Namen und die persönlichen Daten des Mannes. 

Inhalt der Nachrichten: Sexistische und obszöne Beschimpfungen an Sigrid Maurer. Daraufhin wurde die Facebook-Seite des Bierladens in der Josefstadt überschwemmt mit Kommentaren empörter User. Und der Name des Mannes, von dessen Account aus Maurer beleidigt wurde, war in aller Munde. Nun wurde am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt, weil der Mann Sigrid Maurer wegen übler Nachrede verklagt. Ein Urteil gab es am Dienstag noch nicht, ein weiterer Verhandlungstag wurde angesetzt, denn einige Zeugen könnten noch Licht in die verwirrende Sache bringen.


Diese Nachricht erhielt Sigrid Maurer im Mai 2018.

Maurer auf 60.000 Euro verklagt

Heute musste sich Sigrid Maurer vor Gericht verantworten. Der Ladenbesitzer sagt, dass er die Nachrichten an Maurer nicht selbst geschrieben habe. Und nun habe er durch die Veröffentlichung seiner persönlichen Daten wirtschaftlichen und "immateriellen Schaden" erlitten. Er klagt Sigrid Maurer daher auf 20.000 Euro für den materiellen Schaden sowie 40.000 Euro "für die erlittene Kränkung", plus Prozesskosten. Vor Gericht musste nun geklärt werden, mit welcher Motivation Maurer die Nachrichten und Daten von L. veröffentlicht hatte und - was noch wichtiger ist - ob L. die Nachrichten an Maurer geschickt hat.

Sie habe an jenem Tag beschlossen, sich diesen Angriff nicht gefallen zu lassen, erzählte Mauer vor Gericht. Sie habe, nachdem sie die Nachrichten in ihrem Facebook-Nachrichteneingang hatte, mit Experten, Anwälten und Freundinnen über ihre Möglichkeiten gesprochen - wollte wissen, was sie tun kann. Sie habe die Nachrichten als bedrohlich empfunden, auch weil sich der Bierladen - und damit der vermeintliche Verfasser der Nachrichten - so nahe an ihrem Wohnort befinden. „Ich habe beschlossen, dass ich mir das nicht gefallen lasse und mein Leben nicht einschränken werde. Er kann nicht einfach solche Nachrichten schreiben und damit durchkommen", so Maurer bei Gericht. Maurer ist sich sicher, dass die Nachrichten von L. kamen - auch heute noch. 

Auf der andern Seite argumentierte der Anwalt des Ladenbesitzers, dass Maurer mit den Nachrichten, die sie verbreitet hatte, das Geschäft und den Ruf des Ladenbesitzers zerstört habe. Er verstehe zudem nicht, dass Maurer nicht einfach einen anderen Weg genommen habe, wenn sie ein ungutes Gefühl vor dem Laden von L. gehabt habe und der Situation entkommen wollte. "Ich bin der Meinung, dass der öffentliche Raum allen gehört und nicht ich meinen Weg und mein Verhalten ändern muss, weil dort Männer stehen und Frauen blöd anreden", so Maurer. 

Wer hat die Nachrichten an Maurer verfasst?

Verwirrend wurde es dann um die Frage, wer tatsächlich die Nachrichten an Sigrid Maurer verschickt hat. Der Kläger, Herr L., gab an, er selbst sei am 29. Mai, zum besagten Zeitpunkt, nicht am Computer gewesen. Er habe allerdings erfahren, dass an jenem Tag ein Herr "mit schütterem Haar" an seinem Computer gewesen sei. Eine Kundin habe ihm davon erzählt. Wer das gewesen sein könnte, das weiß L. nicht.  Er gehe immer wieder eine Zigarette rauchen, ins Lager oder, wie er sagt, zum Billa. Das sei rund 15 Mal am Tag der Fall. "Ich nehme nicht an, dass da jemand rein kommt und mir etwas stiehlt", so L. auf die Frage, warum er Waren im Wert von mehreren tausend Euro unbeaufsichtigt lasse. Was genau L. um halb vier, vier am 29. Mai getan hat, das weiß er jedoch nicht mehr.

Zu diesem Zeitpunkt, um 15.26 Uhr und 15.38 Uhr, am 29. Mai, wurden die Nachrichten an Sigrid Maurer verfasst. Zwei Nachrichten mit zwölf Minuten Abstand. "Da muss der Unbekannte zwölf Minuten am Computer gewesen sein", so der Richter. Doch unter welchen Umständen das passiert sein soll und wer an seinem Computer zu eben diesem Zeitpunkt war, das kann L. nicht beantworten. "Mich interessiert das nicht, wer wie lange da war. Ich bin Geschäftsmann, ich will Umsatz machen", so L. Die befragten Zeugen der Anklage, Freunde und Kunden von L., die an jenem Tag im Bier-Shop waren, konnten keine Angaben dazu machen, wer zu diesem Zeitpunkt am Computer gewesen sein könnte. Die Lebensgefährtin von L. jedenfalls gab an, an diesem Tag um 15.30 Uhr mit ihrem Mann telefoniert zu haben. 

Noch scheint die ganze Geschichte, auch für den Richter, zu verwirrend zu sein. Sie wird an einem weiteren Verhandlungstag zu einem Ende gebracht werden müssen. Denn sowohl ein Netzwerkadministrator, der, so erklärte L., Zugang zum Facebook-Account des Ladens habe, als auch Kunden, die an jenem Tag anwesend gewesen seien, müssten noch befragt werden. Und auch den Einzelgesprächsnachweis der Lebensgefährtin des Klägers, die diesem möglicherweise ein Alibi für den besagten Zeitpunkt verschaffen könnte, wird erst nachgereicht. 

Zur Sache

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