Ex-Gefängnisdirektorin vor Gericht
Live von den Bezirksblättern (bst) vom Landesgericht. Die ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt ließ laut Anklage ihre Bachelorarbeit von Untergebenen während deren Arbeitszeit abtippen.
16.33 Uhr: Die Verhandlung wird zur Einvernahme der Personalchefin vertagt. Diese hat keine Vorladung erhalten... Verhandlungstermin: 22. Juli.
15.45 Uhr: Einvernahme der Lehrlinge, beide sagten aus, dass sie einige Stunden mit dem Schreiben verbrachten.
15 Uhr: Die Einvernahme der Angeklagten ist zu Ende, jetzt kommen zwei "Lehrmädchen" zu Wort. Eine dritte Zeugin kann heute nicht vor Gericht erscheinen (Urlaub). So könnte eine Vertagung möglich sein.
Soviel bisher: Das Abtippen von aufgenommenem Material stand nicht am Ausbildungsplan.
13.45: Zu Prozessbeginn bekannte sich die Angeklagte jedenfalls: "Nicht schuldig".
13.35 Uhr: Die Anklage spricht von "Amtsmissbrauch".
Heute musste ab 13.30 Uhr die ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt Wiener Neustadt auf der Anklagebank "ihres" Gerichtes Platz nehmen. Der früheren Spitzenbeamtin wird Amtsmissbrauch zur Last gelegt. Sie soll zwei Lehrlinge und eine Vertragsbedienstete dazu verwendet haben, eine Facharbeit für ihr Studium tippen zu lassen.
Ein anonymer Hinweis ließ den Fall an die Öffentlichkeit kommen: Die 54-jährige Gefängnisdirektorin soll 2014 ihre Bachelorarbeit für die Fachhochschule von Untergebenen schreiben haben lassen - abtippen besser gesagt, denn inhaltlich war alles schon festgehalten. Wie auch immer: Während ihrer Arbeitszeit in der Justizvollzugsanstalt mussten die drei jungen Frauen die karrierefördernde Facharbeit ihrer Chefin tippen, so die Staatsanwaltschaft.
Obwohl der "Tatort" Wiener Neustadt war, wurde ein Wiener Staatsanwalt mit der Verfassung der Anklageschrift betraut - um Befangenheit auszuschließen. Die Richterschaft blieb in Neustädter Händen.
Die 1960 geborene Beamtin (verteidigt von Rechtsanwalt Manfred Ainedter) hat im Vorverfahren zwar ein faktisches Geständnis abgelegt, bestreitet aber die subjektive Tatseite. Sie habe in keinem Falle eine Weisung erteilt, sich während der Dienstzeit nur um ihre Bachelorarbeit zu kümmern.
Im Vorfeld kam auch zur Sprache, dass die anonyme Anzeige von Gefängnisbeamten angekurbelt worden wäre, die der damaligen Chefin, einer gebürtigen Polin, u.a. diktatorische Führung vorwarfen.
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