7 Monate Haft für Vorbestraften mit Erinnerungslücken
WIENERWALD/NEULENGBACH (ip). Wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Freiheitsentziehung musste sich ein sechsfach Vorbestrafter aus dem Wienerwald am Landesgericht St. Pölten verantworten.
Unbedingte Freiheitsstrafe
Von einem umfassenden Geständnis weit entfernt, verurteilte ihn Richter Slawomir Wiaderek zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, eine bedingte Vorstrafe wurde widerrufen (nicht rechtskräftig).
Frau rief Polizei
Anlass für den Prozess war eine heftige Auseinandersetzung des 25-Jährigen mit seiner Lebensgefährtin im März dieses Jahres. Nachdem er zuvor bereits geäußert habe, er werde sie umbringen und ihre Leiche im Keller verstecken, rief die junge Frau nach weiteren Drohungen die Polizei.
Wutanfall des Angeklagten
Als er nach seinem Aufenthalt im Gewahrsam der Beamten wieder nach Hause kam, war die Haustüre verschlossen. Abermals sei der Mann ausgerastet, habe geschrien, geschimpft, gedroht und gegen die Türe getreten. Schließlich habe er so fest gegen die Fensterscheibe gedrückt, dass diese zerbrach.
Kein Geständnis
An die Drohungen könne er sich nicht erinnern und die Fensterscheibe sei zu Bruch gegangen, weil seine Freundin von Innen dagegen gedrückt habe, erklärte der Beschuldigte im Prozess. Zum Vorwurf der Freiheitsentziehung, wonach er in der Justizanstalt St. Pölten einen Mithäftling in der Toilette eingesperrt habe, indem er die Türe von außen mit einem Besenstiel verriegelt habe, bekannte er sich gänzlich nicht schuldig. Das sei ein anderer gewesen, behauptete der 24-Jährige, der hauptsächlich aufgrund von Zeugenaussagen seine Strafe ausfasste.
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