"Fall Kirchstetten": Mehr Kontrolle für Pflege gefordert

Der Pflegeskandal im Clementinum hat eine Diskussion über die fehlende Informationspflicht ausgelöst.
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  • hochgeladen von Michael Holzmann

KIRCHSTETTEN (mh). Am vergangenen Mittwoch wurden zwei ehemalige Pflegekräfte des Pflegeheims Clementinum in Kirchstetten festgenommen, nachdem die Wiener Stadtzeitung "Falter" bisher unbekannte Justizakten mit erschütternden Details über den Pflegeskandal veröffentlich hatte. Einen Tag später wurden sie wieder in die Freiheit entlassen. Insgesamt vier Pflegehelferinnen und ein Pfleger waren vor einem Jahr in den Verdacht geraten, über Monate demente Patienten gequält zu haben (die Bezirksblätter berichteten). Die Festgenommenen – ein Mann und eine Frau – mussten als Gegenleistung das Gelöbnis ablegen, bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr im Pflegebereich tätig zu sein, teilte Leopold Bien von der Staatsanwaltschaft St. Pölten mit.

Bei Ärzten bereits Usus

Die Überprüfung der Wiener Pflegeeinrichtung, in der die beiden tätig waren, habe nämlich ergeben, dass in dieser nichts von dem seit Oktober 2016 laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Verdächtigen bekannt war. Für den niederösterreichischen Patienten- und Pflegeanwalt Gerald Bachinger besteht genau deshalb akuter Handlungsbedarf für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen: "Für mich geht Opferschutz vor Täterschutz. Ich fordere ein vorläufiges Berufsverbot, wenn solche Erhebungen bei schwerwiegenden Vorwürfen im Raum stehen." Bachinger verweist im Gespräch mit den Bezirksblättern auf die guten Erfahrungen, die analog dazu im Bereich des Ärztegesetzes mit solchen Möglichkeiten für die Behörden gemacht wurden. "Ich verstehe nicht, warum das bei Pflegern anders sein soll als bei Ärzten," so Bachinger. "Falls sich da jetzt nicht etwas von selbst tut, wird das sicher das erste sein, was wir als Pflegeanwaltschaft bei der neuen Bundesregierung fordern werden."

Der Pflegeskandal im Clementinum hat eine Diskussion über die fehlende Informationspflicht ausgelöst.
Patienten- und Pflegeanwalt Gerald Bachinger | Foto: Privat

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