Tierarzt: Gesetz als Gefahr für Welpen
Schlosstierarzt Josef Schick aus Neulengbach ortet im neuen Tierschutzgesetz „Reparaturbedarf“.
NEULENGBACH (mh). Das neue Tierschutzgesetz verbietet unter anderem die private Vermittlung von Waldi & Co. Privatpersonen dürfen nicht mehr öffentlich über das Internet oder über Printmedien Abnehmer für ihre Schützlinge suchen. Josef Schick, Schlosstierarzt im Schloss Baumgarten bei Ollersbach, ist nicht über das gesamte neue Regelwerk glücklich. "Illegalen Tierhandel und die unkontrollierte Vermehrung zu stoppen, das ist der Sinn des Tierschutzgesetzes und das finde ich auch gut."
Viel Gutes im neuen Gesetz
Zu weit geht Schick jedoch, dass dem privaten Bürger das Recht genommen wird, sein Tier weiterzugeben. "Ich finde, das ist ein Eingriff in Privatrechte, der nicht zulässig sein sollte." Der Schlosstierarzt befürchtet, dass die Tierheime nun schwerer belastet werden als das bisher der Fall war: "Die Tierheime sind sowieso schon überfüllt. Die brauchen nicht noch mehr Kundschaft. Wenn alle gesetzeskonform handeln, werden wir wahrscheinlich einen zehnfach so hohen Bedarf an Heimen haben." In die Öffentlichkeit gehen zu dürfen, ist für Schick ein sehr wichtiger Faktor: "So kann ich ein Publikum erreichen und Leute, die ein Tier anschaffen möchten, finden mit Leuten zusammen, die eines abgeben möchten. Eine Privatperson, die sich ihren Hund nicht mehr leisten kann, hat nun keine Chance zu einer legalen Weitergabe. Tut sie es doch, ist sie mit einem sehr hohen Strafrahmen bedroht."
Nur Weg übers Tierheim
Im Rahmen der Gesetze bleibe laut Schick nun nur mehr der Weg übers Tierheim, das einem Gefängnis für Tiere gleichkommt. Tierheime seien selbstverständlich eine Notwendigkeit, die manchen Tieren hilft, "aber eines, das frei lebt, dann ins Gefängnis einsperren, das hat ja wirklich keinen Sinn." Der Tierarzt sieht daher die einzige Möglichkeit darin, das Gesetz so weit anzupassen, dass wieder ein virtuelles Tierheim entsteht, das bei jedem privat zu Hause ist. "Wenn ich alle einschränke, muss ich wirkliche physische Tierheime bauen."
Zur Sache
Die Bezirksblätter führten das Gespräch mit Schlosstierarzt Josef Schick vor der Novelle des Tierschutzgesetzes, die in der vergangenen Woche im Nationalrat beschlossen wurde. Am Welttierschutztag wurde das Verbot des Online-Handels von Tieren soweit gelockert, dass nicht mehr erwünschte Haustiere unter bestimmten Umständen wieder im Internet angeboten werden können. Zulässig ist künftig die Online-Vermittlung von Tieren, die mehr als sechs Monate alt sind.
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