Katzen warten auf das Höchstgericht

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Für Aufsehen sorgte ein Urteil des Bezirksgerichtes Hall, in dem eine Katzenhalterin dafür verantwortlich gemacht wird, dass ihre Tiere den Garten des Nachbarn verschmutzen. Tierfreunde protestieren, das Gericht besteht aber darauf, dass das Urteil nicht weltfremd, sondern in der Praxis anwendbar ist.

RUM (sf). Den Urteilen des Bezirksgerichtes Hall und des Landesgerichtes Innsbruck, das den Urteilspruch in zweiter Instanz bestätigte, liegt ein Streit unter Nachbarn in einem Wohngebiet zugrunde, weil die beiden Katzen einer Grundstückseigentümerin die benachbarte Liegenschaft aufsuchen und dort seit vielen Jahren Terrasse und Garten durch Urin und Kot verschmutzen und damit die Nutzungsmöglichkeiten und Wohnqualität beeinträchtigen.

Das Bezirksgericht und das Landesgericht haben entschieden, dass die Tierhalterin, deren Katzen durch Kot und Urin die Liegenschaft des Nachbarn verschmutzen, dieses Problem nicht weiter ignorieren darf, weil es Mittel gibt, den Bewegungsraum von Katzen so einzuschränken, dass sie am Eindringen auf den Nachbarsgrund gehindert werden können.

Für Tierfreunde ist Urteil absurd
Tierfreunde halten diese Entscheidung für völlig weltfremd und unzumutbar, man könne den Katzen am Land das Streunen nicht verbieten.

Diesen Vorwurf ließ die Justiz nicht auf sich sitzen. In einer offiziellen Erklärung stellte sie fest: „In den beiden Gerichtsentscheidungen wurde nicht den Katzen ‚das Streunen untersagt‘. Es soll lediglich der betroffene Nachbar nicht darauf verwiesen werden müssen, selbst Mittel und Wege zu finden, um die beiden Katzen von seiner Liegenschaft fern zu halten, um damit nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen seines Eigentums und seiner Nutzungsrechte zu unterbinden. Daher muss die Tierhalterin fortan mit zumutbaren Maßnahmen das Eindringen ihrer beiden Katzen auf die Nachbarliegenschaft verhindern, damit diese nicht durch Kot und Urin die Liegenschaft des Nachbarn verschmutzen.“

Bisher mussten Menschen, die auf ihrem Grund keine fremden Katzen dulden, auf eigene Kosten Zäune oder Mauern errichten, die für Katzen unüberwindlich sind. Das Urteil hält nun aber fest, dass die Katzenhalter diese Maßnahmen ergreifen müssen, also etwa auf eigene Kosten und auf eigenem Grund einen hohen Zaun zu bauen. Wie teuer und aufwendig diese „zumutbaren Maßnahmen“ sein dürfen, ist aber auch nach dem Urteil völlig offen.

Die Rumer Katzenbesitzer haben auch gegen das Urteil des Landesgerichtes Berufung eingelegt, ihr Rechtsanwalt Johannes Margreiter ist zuversichtlich, „dass diese lebensfremde Entscheidung vom Obersten Gerichtshof aufgehoben wird.“

Kommentar von Stefan Fügenschuh:
Gute Nachbarschaft braucht Toleranz

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