Wiener Radfahrer sind zu schnell unterwegs
Radfahrer dürfen ungeregelte Radfahrerüberfahrten mit einer Geschwindigkeit von maximal 10 km/h anfahren. Aber tun sie das auch?
WIEN. Die Antwort ist "Nein": Viele Radfahrer sind zu schnell unterwegs, wenn es um die Kreuzung von ungeregelten Radfahrerüberfahrten geht. Das ergibt eine aktuelle Erhebung des ÖAMTC, die in den letzten Wochen durchgeführt wurde. Radfahrer dürfen solche Kreuzungen laut StVO mit einer Maximalgeschwindigkeit von zehn km/h befahren. Die tatsächliche Geschwindigkeit der Wiener Radfahrer betrug jedoch laut ÖAMTC durchschnittlich 19 km/h.
"Unsere Erhebung hat ergeben, dass sich über 89 Prozent der 338 beobachteten Radfahrer ungeregelten Radfahrerüberfahrten zu schnell nähern. Zum Teil wurden auch Geschwindigkeiten von über 30 km/h gemessen", sagt ÖAMTC-Techniker David Nosé.
Unwissen bei Radfahrern
Stichprobenartig wurden auch Befragungen von 201 Radfahrenden durchgeführt, ob ihnen die entsprechenden Verhaltensregeln bekannt seien. Nur die Hälfte der Befragten kannte laut ÖAMTC die Maximalgeschwindigkeit von zehn km/h. Ein Drittel hatte noch nie von den Vorgaben gehört.
Generell haben Radfahrer an Radfahrerüberfahrten Vorrang - allerdings müssen sie dazu gesehen werden. "Daher sollte man sich langsam nähern und Blickkontakt zum Fahrzeuglenker suchen, denn je langsamer man fährt, desto eher kann man wahrgenommen werden", rät Nosé.
Für Kfz-Lenker gilt: Sie dürfen sich einer Radfahrerüberfahrt nur so schnell nähern, dass sie jederzeit davor stehen bleiben können und Radfahrern somit das unbehinderte und ungefährdete Überqueren ermöglichen.
Bei Radfahrerüberfahrten gelten besondere Regeln:
Das Tempolimit bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten gilt eine maximale Annäherungsgeschwindigkeit von 10 km/h.
Vorrang besteht gegenüber rechts und links, solange sich der Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet.
Wenn ein Radfahrer eine Radfahranlage verlässt oder diese endet, hat der Radfahrer Wartepflicht.
Der ÖAMTC listet auf seiner Website alles Wissenswerte zum Thema Fahrrad auf. Hier noch eine Zusammenfassung, wo mit dem Rad gefahren werden darf und wo nicht.
Wo darf gefahren werden?
Folgende Verkehrsflächen dürfen bzw. müssen mit allen Fahrrädern befahren werden:
- Die Fahrbahn, es sei denn eine Radfahranlage ist vorhanden.
- Auf gekennzeichneten Fahrradstraßen dürfen ausschließlich Fahrräder fahren. Hier darf auch nebeneinander gefahren werden, allerdings gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Gegen die Einbahn darf nur gefahren werden, wenn diese Erlaubnis am Schild angebracht wurde.
- Radfahranlagen - darunter versteht man Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg oder Radfahrerüberfahrten
- Wohnstraßen, auch ohne Beschilderung gegen die Einbahn, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit
- Fußgängerzonen nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird (Schrittgeschwindigkeit).
- Begegnungszonen
Fahrverbote für Fahrräder:
- Bei entsprechender Kennzeichnung
- Gehsteig (Ausnahem: Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz)
- Gehweg und auf dem für Fußgänger bestimmten Teil eines Geh- und Radweges
- Autobahn und Autostraße
- Schutzweg
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