100 Jahre Frauenwahlrecht: 104 Frauen-Portraits für Jahreskalender 2018

Österreich feiert nächstes Jahr 100 Jahre Frauenwahlrecht

In Österreich wurde am 12. November 1918, also vor 99 Jahren, das allgemeine und gleiche Frauenwahlrecht eingeführt. Demnach feiert Österreich nächstes Jahr 100 Jahre Frauenwahlrecht. „Es ist dies ein frauenpolitischer Meilenstein, den man nicht auf einen einzigen Erinnerungstag reduzieren kann. Vielmehr ist es ein gesellschaftspolitischer Erfolg, an den wir an jedem Tag des Jubiläumsjahres 2018 erinnern wollen. Was liegt daher näher, als einen Jahreskalender diesem Thema zu widmen?“, so Frauenreferentin Beate Prettner im Rahmen der Präsentation eines genau solchen Jahreskalenders.

104 Kärntner Frauen

In einem Buchkalender des Frauenreferat des Landes Kärnten werden 104 Kärntner Frauen und die ein oder andere "Zugeraste" gewürdigt. „Für jede Woche des Jahres wurden zwei Frauen ausgewählt. 52 der präsentierten Frauen sind vor 1918 geboren, 52 Frauen nach 1918“, so die Frauenbeauftragte des Landes Kärnten, Michaela Slamanig. Diese Frauen haben auch eine gemeinsame Eigenschaft:  Sie haben für ihre Zeit Frauen-Atypisches getan, erkämpft und zustande gebracht. „Diese 104 Frauen stehen stellvertretend und exemplarisch für den Aufstieg der Frau zur Gleichberechtigung“, so Frauenreferentin Prettner.

Viele bekannte Persönlichkeiten

Auch bei der Kalenderpräsentation waren viele dieser Frauen anwesend. So etwa die Schauspielerin Heidelinde Weiss, die extra von einem Dreh in München anreiste oder Kärntens erste Bürgermeisterin Stefanie Quantschnig. Die 104 Porträts im Frauenjahreskalender 2018 wurden von der Kärntner Künstlerin Ilse Mayr gestaltet. Die Texte wurden von Claudia Grabner geschrieben.

Zur Geschichte
Am 12. November 1918 hat die provisorische Nationalversammlung, an jenem Tag, an dem die Republik ausgerufen wurde, das Gesetz über die Staats- und Regierungsform verabschiedet. In Art. 9 wurden die Grundsätze des Wahlrechts für die zu wählende konstituierende Nationalversammlung festgelegt. Sie sollte „auf der Verhältniswahl und auf dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts" beruhen.

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