Bezirk Leibnitz: Die Kinderbetreuung wird immer besser
Der Bezirk Leibnitz ist, was die Kinderbetreuung betrifft, auf einem sehr guten Weg.
Die Arbeiterkammer gibt jedes Jahr den sogenannten Kinderbetreuungsatlas heraus. Dabei überprüft sie die Gemeinden auf ihr Kinderbetreuungsangebot hin. Sehr erfreulich fällt dieser heuer für den Bezirk Leibnitz aus: Gleich 21 Gemeinden erfüllen die Kriterien für die Kategorie A. "Für diese Kategorie müssen eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren, ein Ganztageskindergarten und eine Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder vorhanden sein“, erläutert Bernadette Pöcheim, Leiterin des AK-Frauenreferats.
Vereinbarkeit wichtig
Spärlicher gesät sind jene Gemeinden, die den zusätzlichen Kriterien des „Vereinbarkeitsindikators für Familie und Beruf“ (VIF) gerecht werden. Hier gibt es im Bezirk Leibnitz sieben Gemeinden, die alle Kriterien erfüllen: Gralla, Leibnitz, Wagna, Straß in der Steiermark, Leutschach an der Weinstraße, Gamlitz und Lang. Über den Aufstieg in die Kategorie 1A freut sich Bürgermeister Joachim Schnabel. "Es war unser erklärtes Ziel, das zu schaffen. Dafür hat uns die Sommerbetreuung gefehlt, die nun auf acht Wochen aufgestockt wurde", informiert der Bürgermeister. Das Angebot an der Kinderbetreuung wird auch in den Ferien gut genutzt, und das trotz eines umfangreichen Ferienprogramms in der Kleinregion Hengist. "Die Zertifizierung ist für uns als familienfreundliche Gemeinde großartig. Und da wir mit Hengist demnächst auch als erste familienfreundliche Region der Steiermark ausgezeichnet werden, zeigt es, dass wir auf dem richtigen Weg sind", freut sich Schnabel.
A-Gemeinden müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Ganztageskindergarten – mind. 8 Stunden geöffnet
- Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist.
- Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder
A-Gemeinden im Bezirk Leibnitz sind folgende:
Empersdorf, Heiligenkreuz/W., Allerheiligen/W., Wildon, St. Georgen/Stfg., Schwarzautal, Ragnitz, Lebring, Hengsberg, St. Nikolai/S., St. Andrä-Höch, Tillmitsch, Kitzeck, Heimschuh, Großklein, Gleinstätten, St. Johann/S., Arnfels, Oberhaag, Ehrenhausen, St. Veit/Südstmk., und Gabersdorf
1A-Gemeinden müssen VIF-Kriterien erfüllen:
- Eine Kinderkrippe/alterserweiterte Gruppe/Kinderhaus muss vorhanden sein
- Drei Kriterien zur Bewertung von Kindegärten:
- mind. 45 Stunden wöchentlich Öffnungszeit
- an 4 Tagen pro Woche mind. 9,5 Stunden geöffnet
- max. fünf Wochen im Jahr geschlossen
1A Gemeinden im Bezirk Leibnitz sind:
Lang, Gralla, Leibnitz, Wagna, Leutschach, Gamlitz, Straß
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