Datenschutz in Österreich: Aus für Protokolle auf Gemeinde-Homepage
WALDHAUSEN. Die Gemeinde Waldhausen löschte jetzt alle Sitzungs-Protokolle des Gemeinderates von ihrer Homepage. Warum? Zwei Waldhausener beschwerten sich bei der Datenschutzbehörde über die Internet-Veröffentlichung eines 118seitigen Gemeinderats-Protokolls mit 33 Seiten Beilagen mit personenbezogenen Daten. Die Beschwerdeführer zur BezirksRundschau: „Ein Bau-Akt ist vertraulich zu behandeln, somit dürfen nur gewisse Personen, sofern sie berechtigt sind, in einem Bau-Akt Einsicht nehmen. Im vorliegenden Fall wurden die Verhandlungsschrift sowie andere Dokumente, Schriftstücke, Bescheide, Pläne, von der Gemeinde Waldhausen im Internet veröffentlicht. Im Gegensatz zu einer Akteneinsicht ist eine Veröffentlichung im Internet qualitativ anders zu bewerten und unterliegt dem Datenschutz."
Die Datenschutzbehörde sprach der Gemeinde Waldhausen folgende Empfehlung aus: 1. Die Gemeinde möge es zukünftig unterlassen, Schriftstücke, die nicht von der Definition in § 54 Abs. 1 Z 5 OÖ Gemeindeordnung umfasst sind, als Teil der Verhandlungsschrift zu qualifizieren. 2. Die Gemeinde Waldhausen im Strudengau möge die verfahrensgegenständliche Verhandlungsschrift vom 15. September 2016 inklusive sämtlicher Beilagen von ihrer Website löschen.
Bürgermeister Franz Gassner informierte in der Gemeindenachrichten, künftig keine Protokolle des Gemeinderats mehr auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Einsichtnahme in die genehmigten und unterfertigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt sind für jedermann erlaubt.
Grundsätzlich geht die Datenschutzbehörde davon aus, dass die in der Gemeindeordnung eingeräumte Einsichtnahme für „Jedermann“ in die Gemeinderats-Protokolle keine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung auf der Homepage darstellt. Das heißt: Alle Gemeinderatsprotokolle auf den Homepages der Gemeinden sind ohne Rechtsgrundlage nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ eingestellt.
Die Thematik beschäftigt inzwischen auch den Gemeindebund. Es ist eine Änderung des Gesetzes geplant, damit die Veröffentlichungen der Sitzungs-Protokolle eine rechtliche Deckung finden. Die Angelegenheit liegt jetzt in der Zuständigkeit des Landtages.
Die Beschwerdeführer sind der Meinung: "Wieder einmal werden die „Opfer“ zu
„Tätern“ gemacht!
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